BundesratStenographisches Protokoll751. Sitzung / Seite 76

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haben, dass sich daher Funktionäre zurücklehnen werden, was einen Schaden für die Wirtschaft darstellen würde.

13.12


Vizepräsident Jürgen Weiss: Als Nächste kommt Frau Bundesrätin Kemperle zu Wort. – Bitte.

 


13.12.14

Bundesrätin Monika Kemperle (SPÖ, Wien): Geschätztes Präsidium! Frau Staats­sekretärin! Geschätzte Damen und Herren des Bundesrates! An und für sich wollte ich mich nicht zu diesem Punkt zu Wort melden, weil einige meiner Vorredner bereits ge­nau auf diese Problematik hingewiesen haben oder auf diesen besonderen Teil im Be­reich des Verfassungsranges. Da es aber eine Wortmeldung gab, hinter der ich natür­lich nicht nachstehen kann, musste ich mich zu Wort melden.

In diesem Bereich der Selbstverwaltungskörper – ich denke, bei manchen braucht es halt einfach etwas länger und etwas mehr an Erklärung, um dies begreifen zu kön­nen! – wurden nicht nur alleine, wie es den Anschein hat, die zwei Partner in den Ver­fassungsrang aufgenommen – nämlich Arbeiterkammer und Industriellenvereinigung –, sondern es wurde viel mehr in den Verfassungsrang aufgenommen: Die Autonomie derer ist durch die Verfassungsgebung unantastbar, und es wird auch weiter der sozi­alpartnerschaftliche Dialog und dadurch auch die Einrichtung der Selbstverwaltungs­körper mit aufgenommen.

Ich glaube nicht, dass Sie Sorge haben müssen, Herr Bundesrat Mitterer, dass die Leistungen der Sozialpartner nachlassen, wenn sie jetzt in den Verfassungsrang kom­men. Ich denke, es gibt Garantien dafür, dass dies nicht möglich ist und auch nicht sein wird. Es gibt eine Interessenvertretung, die auf freiwilliger Basis auch noch da ist, das ist der ÖGB (Zwischenruf des Bundesrates Mitterer), der tagtäglich seine Leistungen erbringen muss, damit man das hat.

Vielleicht zu Ihrer Information: Trotz all dieser Angelegenheiten und Ankreidungen, die Sie hier gemacht haben – das heißt keine Akzeptanz in der Öffentlichkeit und nicht funktionierende Einrichtungen – muss ich Ihnen sagen, diese sogenannten nicht funk­tionierenden Einrichtungen der Sozialpartnerschaft haben in letzter Zeit doch einiges zustande gebracht. Auch hier in dieser Kammer ist einiges passiert. Das heißt einige sehr gute Gesetze haben dieses Parlament auf Sozialpartnerebene durchwandert. Ich weiß schon, dass es manchen ein Dorn im Auge ist und es offensichtlich nicht immer gewünscht ist, partnerschaftlich zu agieren, auch wenn man unterschiedliche Interes­sen vertritt, sondern manche glauben, dass sie patriarchalisch arbeiten müssten.

Zu den Sozialpartnerübereinkommen des Arbeitszeitgesetzes kann ich nur das Arbeits­marktpaket 2010 und die Lehrlingsförderung erwähnen. Das sind alles Dinge, die auf­grund von Sozialpartnerübereinkommen zustande gekommen sind und richtungwei­send für die Arbeit und für die Überlegungen sind, die daraus entstehen. (Bundesrat Mitterer: In einer Verfassung befindliche Sozialpartner! – Bundesrat Schennach: Wofür brauchen wir da die Verfassung?) Sie können froh darüber sein, dass diese An­erkennung und Wertschätzung auch damit verbunden ist, dass diese Sozialpartnereini­gung in den Verfassungsrang aufgenommen wird! (Beifall bei der SPÖ sowie des Bun­desrates Schöls.)

Sie können froh darüber sein, dass es in diesem Zusammenhang die Sozialpartner­schaft gibt. Ist Österreich gibt es einen sozialen Frieden – der Streik wird nicht in Stunden gemessen, er wird in Minuten und Sekunden gemessen –, weil wir daran interessiert sind, auch tatsächlich unsere Einigungen zu erzielen. Nichtsdestotrotz: Auch der soziale Dialog wurde auf Anraten und Bestrebung Österreichs, und dort eines


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