BundesratStenographisches Protokoll751. Sitzung / Seite 78

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kann mich an keinerlei Einwände oder Verbesserungsvorschläge erinnern. Du weißt, dass wir eine Wahl haben!

Kommen wir doch endlich zu dem, worüber wir da diskutieren! Jeder redet, aber man sollte einmal konkret sagen, worum es eigentlich geht! Es geht um dieses Sätzchen: „Die Republik anerkennt die Rolle der Sozialpartner. Sie achtet deren Autonomie und fördert den sozialpartnerschaftlichen Dialog durch die Einrichtung von Selbstverwal­tungskörpern.“ (Bundesrat Mag. Klug: Politische Anerkennung!)

Da ist überhaupt nichts drinnen, kein Vorteil, den es nicht vorher schon gegeben hätte, es sei denn, die Achtung. Gleich geblieben ist – und der steht seit eh und je drinnen – der Artikel 120a, Absatz 1, wonach Personen „zur selbstständigen Wahrnehmung öf­fentlicher Aufgaben, die in ihrem ausschließlichen oder überwiegenden gemeinsamen Interesse gelegen und geeignet sind, durch sie gemeinsam besorgt zu werden, durch Gesetz zu Selbstverwaltungskörpern zusammengefasst werden“ können.

Das heißt, dass hier die Pflichtmitgliedschaft abgeleitet wird, weil nach Ansicht der Wis­senschaft es ein Wesenselement der Selbstverwaltungskörper ist. Also: Was soll das? Lassen wir die Kirche im Dorf! Seien wir froh, dass wir so starke Kammern haben! Und seien wir froh, dass wir unabhängige Sozialpartner haben! – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

13.22


Vizepräsident Jürgen Weiss: Zu Wort gelangt Frau Staatssekretärin Silhavy. – Bitte.

 


13.22.12

Staatssekretärin im Bundeskanzleramt Heidrun Silhavy: Herr Präsident! Geschätz­tes Präsidium! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich werde versuchen, mich kurz zu fassen. Ich möchte ganz kurz auf die Ausführungen des Herrn Bundesrates Kampl ein­gehen, weil er mich mehrmals persönlich angesprochen hat, und zwar zu einem Groß­teil zu Gesetzen, die bereits in diesem Haus beschlossen worden sind und andere Kompetenzmaterien sind.

Ich möchte mich gleichzeitig bei Ihnen entschuldigen und sagen: Ich konnte mir das Schmunzeln nicht ganz verkneifen. Es hat nichts mit Respektlosigkeit zu tun, aber als Sie ausgeführt haben, dass Maßnahmen in einer Zeit getroffen worden sind, wo Ihre Partei in der Regierung war, die auch nicht alle richtig waren, und Sie dann uns dafür kritisiert haben, dass wir diese Maßnahmen jetzt korrigieren, dass wir ein bisschen mehr zur sozialen Ausgewogenheit beitragen und dass wir dafür kämpfen, dass Vertei­lungsgerechtigkeit in diesem Land wieder herrscht, habe ich Ihre Kritik eigentlich nicht ganz verstanden. Ich bitte vielmals um Entschuldigung. – Ich wollte das hier nur einmal klarstellen.

Jetzt zum tatsächlichen Verhandlungspunkt: Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass wir bereits im Regierungsübereinkommen festgehalten haben, dass wir im Asyl­verfahren ein zweigliedriges Verfahren haben. Das Überraschungsmoment kann also nicht so groß gewesen sein, denn wie bekannt ist, ist das Regierungsübereinkommen doch schon fast ein Jahr alt, also nicht ganz so neu. (Bundesrätin Kerschbaum: Haben wir aber nicht unterschrieben! – Bundesrat Konecny: Aber gelesen!) – Aber bekannt ist es diesem Haus allerdings. Davon gehe ich schon aus. Ich möchte das mit aller Ehrerbietung hier feststellen.

Zum Zweiten möchte ich darauf hinweisen, dass auch in der Regierungsvorlage die einfachgesetzlichen Verfahren in den Erläuterungen sehr ausführlich bereits beschrie­ben worden sind. Das heißt, auch da kann das Überraschungsmoment nicht allzu groß gewesen sein.

 


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