BundesratStenographisches Protokoll751. Sitzung / Seite 91

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

14.01.33

Bundesrat Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ, Vorarlberg): Herr Präsident! Frau Staats­sekretärin! Auch ich werde mich kurz fassen können.

Der Kernpunkt der Änderungen, das wurde schon gesagt, ist die gegenseitige Aner­kennung von Geldstrafen und Geldbußen im Verwaltungsverfahren; dabei handelt es sich meistens um Vergehen im Straßenverkehrsbereich. Ich glaube schon, dass es in diesem Zusammenhang wichtig und auch richtig ist, dass wir diesem Übereinkommen, das ja auf einen Rahmenbeschluss des Europäischen Rates aus dem Jahre 2005 gründet, beitreten.

Ich denke, dass diese Änderung zu einer Effizienzsteigerung bei der Verkehrsüberwa­chung führen wird, weil es aus meiner Sicht natürlich schon einen Unterschied macht, ob ein Lenker, der ein Vergehen begeht, eine Strafverfolgung zu erwarten hat oder nicht. Es gibt Regionen in Österreich, die aufgrund ihrer geografischen Lage von dieser Thematik besonders stark betroffen sind – das sind Tirol, Vorarlberg und natürlich auch andere Grenzregionen –, wo es zu häufigen Übertretungen kommt.

In diesem Zusammenhang wird es allerdings wichtig sein zu sehen – und da gebe ich Kollegin Konrad schon recht –, dass wir auch die dafür notwendige Technik haben müssen, um diese Verfolgung dann wirklich zu vollziehen: Wir müssen die Exekutive dergestalt ausstatten, dass dann die entsprechenden Unterlagen an die ausländische Behörde übergeben werden können, damit es auch tatsächlich zu einer Strafverfolgung kommt. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

14.03


Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Mitterer. – Bitte.

 


14.03.08

Bundesrat Peter Mitterer (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Meine sehr geehrten Damen und Her­ren! Hohes Haus! Es geht bei diesem Tagesordnungspunkt um die Umsetzung eines Rahmenbeschlusses der Europäischen Union über die gegenseitige Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen, was insgesamt sehr zu begrüßen ist und von uns auch befürwortet wird; allerdings ist der Zeitpunkt kein optimaler, denn Österreich wird auch bei diesem Beschluss wiederum zum Musterknaben, wiewohl dieser Beschluss zulas­ten der Österreicherinnen und Österreicher geht.

Dies deshalb, weil Österreicher, wenn sie im Ausland ein Verkehrsdelikt verüben, ab­gestraft werden – was ja auch normal und richtig ist –, aber ausländische Autofahrer, die in Österreich wegen Schnellfahrens oder anderer Delikte angezeigt werden, noch nicht oder kaum zur Kasse gebeten werden können. Es gibt noch mangelnde Rechts­hilfe unserer Nachbarstaaten – sogar Deutschland verweigert die Lenkerauskunft.

Solang dieses Problem nicht gelöst ist, sollten wir nicht dafür eintreten, dass die Öster­reicher bei Verkehrsdelikten im Ausland bestraft werden, während Ausländer bei uns ungestraft rasen oder andere Verkehrsdelikte begehen können. Deshalb werden wir diesem Gesetz zum jetzigen Zeitpunkt nicht zustimmen.

14.04


Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Mayer. – Bitte.

 


14.04.56

Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Zum Verwaltungsvollstreckungsgesetz gilt es eine Anmerkung zu machen – Kollege Einwallner hat es schon kurz angesprochen –, was die Rechtslage im Zusammenspiel mit der Bundesrepublik Deutschland betrifft.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite