BundesratStenographisches Protokoll751. Sitzung / Seite 123

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Abschließend möchte ich Folgendes sagen: Selbstverständlich gibt es ein Grundrecht auf Datenschutz. Es müssen aber für einen Staat, der als Staat gelten will und seine Bürger schützen möchte, gewisse Eingriffe in Grundrechte möglich sein. Diese Ein­griffe in Grundrechte sind nur dann möglich, wenn entsprechende Gesetzesbeschlüsse vorliegen. Bitte, daran halten wir uns in Österreich in jeder Richtung – das möchte ich schon sagen –, dass diese Gesetze geschaffen werden. Der Zweck dieses Gesetzes ist eben die Vorbeugung, die Verhinderung und auch die Verfolgung von Straftaten. Das, bitte, behalten wir immer im Auge. Der Schutz der Bevölkerung ist eine der Hauptaufgaben eines aktiven, agierenden Staates.

Da der Herr Innenminister anwesend ist, hätte ich gerne auch noch ein anderes Pro­blem angesprochen, und zwar: Was nützen uns die besten Gesetze – und heute wird ein sehr gutes Gesetz beschlossen! –, wenn eine Behörde von Intrigen und Machtspie­len gelähmt ist, und dies offensichtlich noch immer ist?

Ich darf auf den Artikel in der „Presse“ – Frau Kollegin Konrad, Sie lesen diese Zeitung sicher (Bundesrätin Konrad: Nicht regelmäßig!) –, Ausgabe von gestern, also vom 18. Dezember, auf Seite 1 hinweisen, wo vom „Höhepunkt im Polizei-Krieg“ in Wien gesprochen wird.

Ich möchte jetzt nicht den Artikel vorlesen, wie das heute Kollege Kampl und andere hier schon getan haben. Ich mache das nicht, sondern weise nur darauf hin: Wer die­sen Artikel gerne in Kopie hätte, kann ihn jederzeit bei mir beheben.

Es steht nun der Leiter der Behörde zur Entscheidung. Hier hätte ich die Bitte an dich, Herr Bundesminister, dass ein Mann oder eine Frau – damit es gendergerecht ist – die Funktion bekommt, die in der Personalführung hervorragend ist, die, was die Rechts­lage im Innenbereich betrifft, äußerst kompetent und durchschlagskräftig ist und keiner Seilschaft in der Wiener Polizeidirektion angehört. (Zwischenruf des Bundesrates Mayer.) Denn es kann dort nur jemand aufräumen, der keiner Seilschaft in diesem Be­reich angehört; sonst haben wir ähnliche Zustände. (Bundesrat Schimböck: Kollege, das ist doch gestern schon in der Zeitung gestanden!) – Das ist zum Schluss an dich die Bitte. (Beifall bei der ÖVP. – Bundesrat Schimböck: Wieder zu spät! – Bundesrat Gruber: Die heutigen Zeitungen berichten ...! – Bundesrat Schimböck: Tageszeitun­gen! Er liest nur Wochenzeitungen!)

16.11


Vizepräsident Jürgen Weiss: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Bundesrat Ing. Einwallner zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


16.11.26

Bundesrat Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ, Vorarlberg): Darum geht es: eine tatsäch­liche Berichtigung für Dr. Kühnel.

Herr Kollege Kühnel, es geht um eine tatsächliche Berichtigung, die Ihren Redebeitrag betrifft. Es ist vielleicht eine Kleinigkeit, aber Sie machen sonst so gern den Oberlehrer, auch im Ausschuss. Jetzt sage ich, Sie sollten die Namen Ihrer Innenausschussmitglie­der (Bundesrätin Roth-Halvax: Er ist nicht der Oberlehrer, er ist der General!), wenn Sie sie schon namentlich nennen (Bundesrat Gruber: General in Ruhe!), auch richtig aussprechen.

Ich berichtige die Ausführungen des Kollegen Kühnel: Meine Name ist Einwallner, mit „n“ (Bundesrätin Roth-Halvax: Macht ja nichts!), und nicht „Einwaller“, wie Sie mich ständig nennen. Ich nenne Sie ja auch nicht „Kühel“. (Heiterkeit bei der SPÖ.) – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

16.12

 


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