BundesratStenographisches Protokoll751. Sitzung / Seite 124

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Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächste Rednerin ist Frau Bundesrätin Kerschbaum. – Bitte.

 


16.12.00

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Kühnel, es reizt mich ja doch immer wieder ... Er hat keine Zeit. (Bundesrätin Konrad: Er liest sicher das Protokoll!) Aber vielleicht liest er es im Protokoll nach, stimmt.

Die Einschätzung, dass richterliche Beschlüsse im polizeilichen Ablauf absolut nichts zu suchen hätten, mutet schon etwas seltsam an. Meines Wissens geht es darum, dass ein Richter entscheiden sollte – und zwar ein unabhängiger und weisungsfreier Richter –, ob es wichtiger ist, die Grundrechte eines Menschen zu schützen, oder ob von diesem Menschen eine derart riesige Gefahr ausgeht, dass man eben in diese Grundrechte eingreifen kann. Selbst in Staaten wie den USA, wo man, sagen wir jetzt einmal (Bundesrat Dr. Kühnel: Ich weiß, dass Ihr Feindbild ...!), diese Grundrechte möglicherweise nicht unbedingt am allerhöchsten hält, ist es in vielen Fällen gang und gäbe, dass man richterliche Beschlüsse einholen muss. Jeder, der einen „Columbo“ gesehen hat, weiß das.

Ich finde es auch nett, wenn Sie sagen, im Innenausschuss des Bundesrates gab es die Möglichkeit, viele Fragen zu stellen, und diese wurden auch beantwortet. Das mag sein, ich sitze nicht in diesem Ausschuss. Das Problem ist, dass es im Innenausschuss des Nationalrates nicht möglich war, weil dieser nicht zusammengetreten ist.

Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass es daran scheitert, dass zwei Mitglieder des Innenausschusses bei einer anderen Sitzung in Paris sind – abgesehen davon, dass ich es eigentlich ziemlich „heftig“ finde, wenn man sagt, sie sind in Paris spazieren ge­gangen; ich denke, sie waren dort in einer Sitzung. Aber ich denke, es wird nicht daran gescheitert sein; die Zeit wäre theoretisch länger möglich gewesen.

Kurzum, wir werden dem Gesetz nicht zustimmen. Und was Sie uns jetzt erzählt ha­ben, war auch nicht ganz richtig. (Beifall bei den Grünen.)

16.14


Vizepräsident Jürgen Weiss: Zu Wort gelangt nun Herr Bundesminister Platter. – Bitte.

 


16.14.31

Bundesminister für Inneres Günther Platter: Meine sehr geehrten Damen und Her­ren! Einige Bemerkungen zu der Debatte rund um die Novellierung des Sicherheitspoli­zeigesetzes. Der entscheidendste Punkt für mich ist, dass wir nun präventive Maßnah­men im Hinblick auf Großsportveranstaltungen wie die Fußball-Europameisterschaft setzen können. Gerade die internationale Kooperation ist sehr wesentlich, und hier können wir feststellen, dass andere Staaten die Möglichkeit haben, präventiven Ge­wahrsam durchzuführen, so wie dies in Deutschland der Fall ist. Gerade dieser präven­tive Gewahrsam war ganz besonders wichtig bei der Weltmeisterschaft im Jahre 2006, damit bekannte Gewalttäter keine Chance hatten, in Stadien zu gehen. Dies war sehr von Vorteil dafür, dass bei der Fußball-Weltmeisterschaft Gewalt in den Stadien verhin­dert werden konnte.

Zum Zweiten – das wurde richtigerweise von einigen Bundesratsmitgliedern bereits er­wähnt – hat auch die Schweiz dieselbe gesetzliche Möglichkeit geschaffen. So ist es nur richtig und gut, wenn wir nun in Österreich ebenfalls die Möglichkeit erhalten, dass bekannte Gewalttäter – Hooligans, die in der Hooligan-Datei in Österreich angeführt sind – angeschrieben werden, dass sie sich zu einem bestimmten Zeitpunkt bei der Polizei zu melden haben, und dass dann, wenn sie das nicht tun, letztlich präventive


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