BundesratStenographisches Protokoll751. Sitzung / Seite 127

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einerseits um die Umsetzung einer sehr wichtigen EU-Richtlinie, und andererseits dient die Vorlage dem Zweck, die Qualität und Sicherheit von zu medizinischer Verwendung bestimmten menschlichen Zellen und Geweben zu gewährleisten. Derzeit bestehen für die Gewinnung und Verarbeitung von menschlichen Zellen und Geweben unterschied­liche Rechtsgrundlagen beziehungsweise gibt es teilweise überhaupt keine konkreten Regelungen.

Nun zu ein paar Punkten, die meiner Meinung nach besonders wichtig sind und die ich ansprechen möchte: Auf Grund dieser Regierungsvorlage wird eine Gewinnung von Zellen und Geweben zur medizinischen Verwendung nur in Einrichtungen erfolgen, die bestimmten Anforderungen genügen und die diese Tätigkeit dem Bundesamt für Si­cherheit im Gesundheitswesen gemeldet haben. Es werden Anforderungen an die Aus­wahl der Spender, an die Dokumentation sowie an die Kennzeichnung und Verpa­ckung der entnommenen Zellen und Gewebe festgelegt.

Zweitens: Die Verarbeitung und Konservierung, Lagerung und Verteilung von medizini­schen Zellen und Geweben soll nur zulässig sein, wenn es sich um eine Gewebebank handelt, die vom Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen bewilligt wurde. Die Ein- und Ausfuhr von menschlichen Zellen und Geweben soll nur durch Gewebeban­ken erfolgen dürfen und nur dann zulässig sein, wenn die eingeführten Zellen oder Ge­webe hinsichtlich ihrer Qualitäts- und Sicherheitsstandards dem Gewebesicherheits­gesetz entsprechen.

Durch das Gewebesicherheitsgesetz wird ein Vigilanzsystem zur Meldung schwerwie­gender Zwischenfälle und schwerwiegender unerwünschter Reaktionen im Zusammen­hang mit der Spende oder der Verwendung von menschlichen Zellen oder Geweben geschaffen. Weiters muss die jederzeitige Rückverfolgbarkeit der Spende vom Emp­fänger bis zum Spender gegeben sein.

Mit einer positiven Beschlussfassung über diese Regierungsvorlage garantieren wir einmal mehr die hohen Qualitätsstandards, die in unserem Gesundheitswesen einzu­halten sind, auch im Bereich Gewebesicherheit zum Wohle unserer Mitmenschen und aller betroffenen Bürgerinnen und Bürger. Unsere Fraktion wird dieser Vorlage zustim­men. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

16.24


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Mayer. – Bitte.

 


16.24.17

Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Minis­terin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf mich eingangs ganz besonders für die wirklich sehr guten Informationen im Ausschuss bedanken. Es ist ja keine einfache Ma­terie, die wir hier diskutieren. Ich danke Herrn Professor Aigner, der mit seinem Team hier ist – ich möchte das wirklich erwähnen –, und auch Herrn Ministerialrat Dr. Johann Kurz, der mir einige sehr, sehr wichtige Informationen hat zukommen lassen. Dafür herzlichen Dank!

Mit dem Gewebesicherheitsgesetz werden im eigentlichen Sinn drei EU-Richtlinien vollzogen, in innerstaatliches Recht umgewandelt und damit einige Rechtsunsicherhei­ten in diesem Bereich beseitigt. Wir schaffen damit Qualitäts- und Sicherheitsstandards für die Gewinnung, Verarbeitung, Lagerung und Verteilung von menschlichen Zellen und Geweben zur Verwendung bei Menschen, wie Kollege Stadler schon ausgeführt hat.

Gerade dieser Bereich der Medizin, also die Verwendung von menschlichen Zellen und Geweben zu therapeutischen Zwecken, ist eine sich stark entwickelnde Branche, da gibt es großes Wachstumspotential. Da damit eine Vielzahl von Krankheiten behandelt


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