BundesratStenographisches Protokoll751. Sitzung / Seite 130

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um Tiere richtig zu züchten. Wenn man sich diese durchblättert, dann wird einem übel. Ich denke, das ist einfach etwas, was in vielen Fällen nicht notwendig ist und sehr viel Tierleid mit sich bringt. Das könnte man sicher auch noch vor dem Ende der zehnjähri­gen Übergangsfrist endlich beseitigen.

Der zweite Punkt ist das Kupierverbot, das zwar so ein bisschen besteht, aber nicht wirklich besteht. Auf der einen Seite darf man Kupierungen nicht vornehmen bei uns, auf der anderen Seite darf man aber zum Beispiel sehr wohl Hunde halten, die kupiert sind. (Bundesrat Mayer: Kopiert?) – Kopiert oder kupiert? Ich habe kupiert gesagt! Ich weiß nicht, ob du das richtig verstanden hast. Hunde kopieren wäre wahrscheinlich auch Qualzucht, aber es geht ums Kupieren, und ich denke, ich habe das auch deut­lich so gesagt, dass es ums Kupieren geht.

Dass das Kupieren viel, viel weniger lustig ist als das Kopieren, denke ich, weißt du auch. (Bundesrat Reisenberger: Das kommt auf das Gerät an!) Es ist für mich nicht verständlich, warum es weiterhin erlaubt ist, Hunde zu halten, die kupiert sind, und warum man das nicht auch bei uns so wie in der Schweiz endlich ändern kann.

Ein weiterer Punkt ist die Käfighaltung für Kaninchen. Da gibt es wieder die Unterschei­dung zwischen Fleischkaninchen, Rassekaninchen und Kaninchenmastanlagen. Auch da sind die Übergangsfristen leider wieder so weit gestreckt. Bis 2020! Das ist in der Form ganz sicher nicht notwendig, wenn man rechtzeitig informiert und das auch unter­stützt.

Dass Hunde und Katzen jetzt wieder in Zoofachgeschäften gehalten werden dürfen, wird an illegalen Importen von Hunden wahrscheinlich nichts ändern. Da müsste man wahrscheinlich eher verschiedene Internetplattformen abdrehen.

Ein weiterer Kritikpunkt ist die Verordnungsermächtigung an den Tierschutzrat, der jetzt mehr oder weniger Mindestanforderungen für die Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere noch einmal senken kann. Nachdem mit der letzten Novelle des Tierschutz­gesetzes der Tierschutzrat entmachtet worden ist, so hat er jetzt in einer neuen Zu­sammensetzung, die meiner Meinung nach nicht so optimal ist wie die vorhergehende, plötzlich das Recht zugesprochen bekommen, Tierschutzrechte zu reduzieren. Das finde ich auch sehr bedenklich.

Prinzipiell war das Tierschutzgesetz damals, als es 2005 geschaffen wurde, ein Vier-Parteien-Konsens. Dieser Vier-Parteien-Konsens besteht bezüglich des neuen Tier­schutzgesetzes nicht mehr. Wir werden jetzt nicht zustimmen, und dieser Konsens beim Tierschutzgesetz ist damit, wie gesagt, leider nicht mehr gegeben.

Des Weiteren, Frau Ministerin, möchte ich Sie zur Abwechslung noch daran erinnern, dass es in Gänserndorf noch immer Affen gibt, die darauf warten, von Ihnen einmal besucht zu werden. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenbemerkung von Bundesminis­terin Dr. Kdolsky.)

16.34


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Wiesenegg. – Bitte.

 


16.35.09

Bundesrat Helmut Wiesenegg (SPÖ, Tirol): Sehr geehrte Frau Präsident! Sehr ge­ehrte Frau Minister! Meine geschätzten Damen und Herren! Tierschutz ist Menschen­schutz! Ich möchte dieses Grundsätzliche an den Beginn meiner Ausführungen stellen. Nicht umsonst hat das Tierschutzgesetz, das ja, wie bereits erwähnt, am 1. Jänner 2005 in Kraft getreten ist, als zentrales Anliegen die Förderung des Tierschutzes durch den Bund, durch die Länder und nun auch durch die Gemeinden sowie das Verständ­nis der Öffentlichkeit und insbesondere der Jugend für den Tierschutz zu wecken als


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