BundesratStenographisches Protokoll751. Sitzung / Seite 132

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Frau Minister, in diesem Sinne bedanke ich mich bei Ihnen recht, recht herzlich. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten der ÖVP.)

16.39


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ing. Kampl. – Bitte.

 


16.40.24

Bundesrat Ing. Siegfried Kampl (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Sehr ge­schätzte Frau Präsident! Geschätzte Frau Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen des Bundesrates!

Die Novellierung dieses Gesetzes ist sehr, sehr notwendig, und wie Kollege Wiesen­egg sagt, es ist wirklich nur ein Bruchteil dessen, was wir tun sollten. Wir tragen die Verantwortung für die Kreatur, die uns anvertraut wurde, wenn wir aufgrund verschie­dener Umstände diese Kreatur nicht mehr in den Mittelpunkt unseres Daseins stellen, sondern ihr oft ein fürchterliches Schicksal droht, das wir alle nicht wollen.

Das Tiertransportgesetz wurde hier schon angeschnitten. Ich kann mich erinnern, ich habe einige Beispiele gebracht. Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist aber viel ärger, als ich es euch damals gesagt habe, wesentlich schlimmer und katastrophaler. Das müssen wir feststellen, und die Polizeiberichte bestätigen das.

Es geht um eine länderübergreifende Registrierung von Hunden. Das ist einfach not­wendig. Wir haben festgestellt, dass sehr viele Hunde aus dem Ausland kommen, die nicht registriert sind, die aber auch bestimmte Krankheiten mitbringen. Wir wissen dann nicht einmal, wo diese Krankheitsherde sind, was man gegen die Krankheiten tun kann und so weiter. Das ist ein Problem, dessen Lösung die Tierärzte schon längst gefordert haben.

Das Verbot, kranke Tiere zum Verkauf anzubieten, ist im Gesetz ebenfalls sehr, sehr wichtig, und die Behörde wird das strenger kontrollieren. Der Handel mit zu jungen Tie­ren ist auch verboten.

Meine Damen und Herren, sehr wichtig ist vor allem das Auslaufen der Käfighaltung für Kaninchen zum Beispiel bis zum Jahr 2012. Das ist sehr, sehr positiv.

Wir können bei der Beschlussfassung des Gesetzes nicht mitgehen, weil es leider nur einen Bruchteil der ganzen Materie umfasst. Geschätzte Frau Minister! Ein gewichtiger Grund ist, dass eigentlich niemand zuständig ist und die Verantwortung übernimmt. Das ist im Gesetz nicht vorgesehen! Man weiß nicht, wer jetzt eigentlich zuständig ist, wer die Überwachung durchführt, wer das alles kontrollieren soll. Wenn es einmal zu einer Anzeige kommt, dann weiß man schon, wie es läuft. Es muss aber auch davor je­manden geben, der das alles registriert, damit dieser gesamte Bereich geordnet ge­führt werden kann.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wie eingangs gesagt, handelt es sich hier wirklich nur um einen Teil des ganzen Tierschutzes, für den wir alle Verantwortung tra­gen. Bitte, Frau Minister, hier weiterzuarbeiten, das sind wir der Kreatur schuldig, sind wir uns Menschen schuldig, denn das Tier ist mit uns oder wir sind mit den Tieren auf dieser Welt. Entweder sind wir alle oder wir sind nicht mehr.

Wir werden heute dem Gesetz leider nicht die Zustimmung geben können, weil zu viel offen geblieben ist. – Danke schön. (Beifall des Bundesrates Mitterer.)

16.44


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Diesner-Wais. – Bitte.

 


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