BundesratStenographisches Protokoll751. Sitzung / Seite 133

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16.44.15

Bundesrätin Martina Diesner-Wais (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Prä­sidentin! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren hier im Bundesrat! Gleich zu Beginn zu den Ausführungen meines Kollegen Wiesenegg. Er hat das Tiertransport­gesetz angeführt. Wir haben gerade erst in letzter Zeit das Tiertransportgesetz be­schlossen, und es ist streng und beinhaltet genaue Richtlinien. Wir sind mit diesem Gesetz in Österreich sehr gut unterwegs. (Bundesrat Konecny: Wir schon, aber die Tiere nicht! – Bundesrätin Kerschbaum: Und das, was in den Zeitungen steht, ist trotzdem noch möglich!)

Sie haben auch die Übergangsfristen angesprochen. Dazu muss ich sagen, dass es schon notwendig ist, dass es Übergangsfristen gibt, denn die Betriebe stellen sich auf eine gesetzliche Lage ein, führen Investitionen durch. Bevor die Situation dann anders wird, benötigt man schon Übergangsfristen. Die sind einfach notwendig, damit man sich darauf einstellen kann.

Nun zu deinen Ausführungen, Elisabeth Kerschbaum: Du hast gesagt, dass man Hunde zwar nicht mehr kupieren darf, auch nicht im Ausland, man sie aber doch wei­terhin halten darf. Welche andere Möglichkeit gibt es denn? Soll man die Hunde jetzt einschläfern, weil sie kupiert sind? (Bundesrätin Kerschbaum: Nein, sicherlich nicht! In der Schweiz funktioniert es jedenfalls!) Deshalb, denke ich, ist diese Vorgangsweise si­cherlich reell. (Bundesrat Tiefnig: Zurückoperieren vielleicht?)

Wie du es schon angesprochen hast, ist das Tierschutzgesetz ja mit einem Vier-Par­teien-Antrag etabliert worden. Wir haben in der letzten Regierungsperiode ein einheit­liches Bundestierschutzgesetz beschlossen. Das hat sich gut bewährt und hat uns im Bereich des Tierschutzes europaweit an vorderste Stelle gebracht.

So wie überall, sind Verbesserungen natürlich ständig notwendig. Sie gehören auch diskutiert, und so gibt auch diese Novelle auf verschiedene Probleme eine Antwort. Wenn wir beispielsweise ein Problem mit dem illegalen Hundehandel haben, so ist die Antwort darauf, dass das Feilbieten und Verkaufen von Tieren an öffentlichen Stellen jetzt nicht mehr erlaubt ist. Damit soll unterbunden werden, dass Katzen und Hunde aus dem Ausland mitgenommen und dann bei uns zum Verkauf angeboten werden. Auch der Verkauf im Internet ist künftig nicht mehr möglich, ohne dass man behördlich als Züchter gemeldet ist.

Die Kennzeichnung mit Mikrochips und die Registrierung der Hunde wird jetzt neu geregelt. Dadurch wird das Aussetzen von Hunden in Zukunft nicht mehr so leicht möglich sein. Der Tierhalter wird zur Verantwortung gezogen, und es wird ihm nicht so leicht gemacht.

Bei der Qualzüchtung, die du angesprochen hast, ist jetzt schon genau definiert, unter welchen Bedingungen die Züchtung in Zukunft verboten ist.

Ein Punkt, der auch schon öfter angesprochen worden ist, ist das Verbot der Käfighal­tung von Kaninchen zur Fleischerzeugung. Dies ist ab 1. Jänner 2012 verboten. Be­sonders Tierschutzorganisationen haben angeregt, dass sich in diesem Bereich etwas tun soll. Da muss ich aber auch dazusagen, dass man da den Blick auch von den pri­vaten Haltern nicht ganz abwenden soll. Man soll auch dort schauen, dass der Tier­schutz gewährleistet ist, und nicht nur immer im Bereich der Landwirtschaft.

Eine gute Sache ist die Fachstelle zur Prüfung von Haltungs- und Aufstallungssys­temen für alle Tiergattungen, die jetzt geschaffen wird, denn dadurch ist Rechtssicher­heit gegeben. Wenn das Pickerl oben ist, wenn das Produkt also als tierschutzkonform gekennzeichnet wurde, so weiß ich, dass ich damit das Richtige habe.

 


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