BundesratStenographisches Protokoll751. Sitzung / Seite 164

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Wir gelangen nun zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Ich stelle hier die Stimmenmehrheit fest. Der Antrag ist somit ange­nommen.

18.50.4524. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 4. Dezember 2007 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz, das Einkommensteu­ergesetz 1988, das ORF-Gesetz, das Journalistengesetz, das Arbeits- und Sozial­gerichtsgesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz, das Landarbeitsgesetz 1984 und das Körperschaftsteuergesetz 1988 geändert werden (300 d.B. und 359 d.B. sowie 7811/BR d.B.)

25. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 4. Dezember 2007 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Arbeiterkammergesetz 1992 geändert wird (360 d.B. sowie 7812/BR d.B.)

 


Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Wir gelangen zu den Punkten 24 und 25 der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatter zu den Punkten 24 und 25 ist Bundesrat Kaltenbacher. Ich bitte um die Berichte.

 


18.51.14

Berichterstatter Günther Kaltenbacher: Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die Berichte liegen in schriftlicher Form vor; daher komme ich gleich zur Antragstellung.

Zunächst zu Tagesordnungspunkt 24:

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 18. De­zember 2007 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Ich komme gleich zum Antrag zu Tagesordnungspunkt 25:

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 18. De­zember 2007 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Seitner. Ich erteile es ihr.

 


18.52.14

Bundesrätin Renate Seitner (SPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Frau Staatssekretärin! Geschätzte Damen und Herren! Mit der Novelle zum Be­trieblichen Mitarbeitervorsorgegesetz werden unter anderem auch die freien Dienst­nehmerInnen in den Geltungsbereich der Abfertigung neu mit einbezogen. Damit wer­den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus den verschiedensten Bereichen gleich­gestellt.

 


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