BundesratStenographisches Protokoll751. Sitzung / Seite 176

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28. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 4. Dezember 2007 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz geändert wird (279 d.B. und 322 d.B. sowie 7815/BR d.B.)

29. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 4. Dezember 2007 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Bilanzbuchhaltungsgesetz geändert wird (288 d.B. und 323 d.B. sowie 7816/BR d.B.)

30. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 4. Dezember 2007 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Ziviltechnikergesetz 1993 geändert wird (287 d.B. und 324 d.B. sowie 7817/BR d.B.)

 


Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Wir kommen zu den Punkten 26 bis 30 der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatter zu allen fünf Punkten ist Herr Bundesrat Wiesenegg. Ich bitte um die Berichte.

 


9.42.23

Berichterstatter Helmut Wiesenegg: Sehr geehrter Herr Präsident! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Arbeit und Wirtschaft über den Beschluss des National­rates vom 4. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeord­nung 1994 geändert wird. Dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form unter Tages­ordnungspunkt 26 vor, daher komme ich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage vom 18. De­zember 2007 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich komme zu Punkt 27 und bringe den Bericht des Ausschusses für Arbeit und Wirt­schaft über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Konsumentenschutzgesetz geändert wird. Auch dieser Be­richt liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich komme daher zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage vom 18. De­zember 2007 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich komme zu Punkt 28 und bringe den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz geändert wird. Auch die­ser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage vom 18. De­zember 2007 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Somit komme ich zu Punkt 29 und bringe Ihnen den Bericht des Ausschusses für Wirt­schaft und Arbeit über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Dezember 2007 betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Bilanzbuchhaltungsgesetz geändert wird. Auch dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. ich komme daher zur Antragstellung.

 


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