BundesratStenographisches Protokoll751. Sitzung / Seite 181

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Wenn man bedenkt, dass gerade bei der Finanzaufsicht Versäumnisse vorliegen, dann könnte es wirklich ratsam sein, auch Private in diesem Bereich zur Unterstützung her­anzuziehen. – Ich danke. (Beifall bei den Grünen.)

10.01


Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Kem­perle. Ich erteile es ihr.

 


10.01.53

Bundesrätin Monika Kemperle (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen des Bundesrates! Ich möchte mich zu einem Punkt in der Gewerbeordnung im Speziellen zu Wort melden, nämlich zu der geplanten Ände­rung in § 13 Abs. 1 Z. 1a Gewerbeordnung 1994, der sich mit den Ausschließungs­gründen zum Ausüben von Gewerbe befasst. Die Änderung enthält eine Erweiterung und Verschärfung dieser Ausschließungsgründe, was wir natürlich sehr begrüßen.

Sinngemäß lautet diese Änderung, dass bei Ausübung eines Gewerbes natürliche Per­sonen dann ausgeschlossen sind, wenn sie wegen des betrügerischen Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen und Zuschlägen nach dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz sowie wegen organisierter Schwarzarbeit von einem Gericht verur­teilt wurden. Wir begrüßen es sehr, dass dieser Punkt mittlerweile in die Gewerbeord­nung mit aufgenommen wurde. Die bisher bestehenden Ausschließungsgründe bleiben natürlich weiter aufrecht. Diese Änderung stellt eigentlich nur eine Ergänzung der be­reits bestehenden Ausschließungsgründe dar. Wir finden, dass das ein fairer Beitrag zu einem gerechteren Wettbewerb ist. Die ArbeitnehmerInnen danken Ihnen dafür, dass diese Möglichkeit geschaffen wurde.

Ich bin mir sicher, dass damit eine richtige Maßnahme in die richtige Richtung zur Be­kämpfung des sogenannten SchwarzunternehmerInnentums gesetzt wurde. Ebenfalls sicher bin ich mir, dass all jene Unternehmer und Unternehmerinnen, die sich immer an die rechtlichen Bestimmungen halten, diese Erweiterung der Ausschließungsgründe mit begrüßen. Unsererseits und aus Sicht der ArbeitnehmerInnen ist der Novellierung dieses Gesetzes jedenfalls die Zustimmung zu erteilen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

10.03


Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Mitterer. Ich erteile es ihm.

 


10.04.08

Bundesrat Peter Mitterer (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Als „gelernter“ Parlamentarier habe ich natürlich einen Angriff in eine ähnliche Richtung wie eben von Herrn Bundesrat Breiner erwartet und möchte deshalb auch kurz darauf antworten.

Herr Kollege Breiner, ich bin – und das ist, glaube ich, in meiner Rede auch klar her­ausgekommen – völlig Ihrer Meinung, was Jugendliche und auch die Verantwortung von Eltern und Erziehungsberechtigten anlangt. Dazu ein kleines Beispiel von einem meiner Wirtskollegen, der mich gefragt hat, was er hätte tun sollen. Anlässlich eines Konfirmationsfestes bestellt ein Jugendlicher im Alter von zirka 15 Jahren neben sei­nem Vater einen großen Radler, und der Wirt befand sich im Spannungsfeld zwischen Gesetz und dem möglichen Verlust seiner Gäste; noch dazu, wenn der Vater meint, das werde wohl er zu verantworten haben. – So viel dazu.

Anders verhält es sich bei Volljährigen, diese sind eigenverantwortlich. – Und es waren auch nur Volljährige bei dieser sogenannten Party im Tollhaus in Spittal. Ich habe hier den Polizeibericht vom 7. Dezember 2007:

 


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