BundesratStenographisches Protokoll751. Sitzung / Seite 204

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Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist ebenfalls die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist unter Be­rücksichtigung der besonderen Beschlusserfordernisse angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezem­ber 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Außenhandelsgesetz geändert wird.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.

11.34.3838. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2007 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem die Exekutionsordnung, das Vollzugsgebührengesetz und das Gerichtsgebührengesetz geändert werden (Exekutionsordnungs-Novelle 2008 – EO-Nov. 2008) (295 d.B. und 337 d.B. sowie 7853/BR d.B.)

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir kommen zum 38. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist wieder Frau Bundesrätin Mag. Neuwirth. – Bitte.

 


11.34.53

Berichterstatterin Mag. Susanne Neuwirth: Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zum Antrag.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2007 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des National­rates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.

Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen damit zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.

11.35.2739. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2007 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem die Rechtsanwaltsordnung, die Notariatsordnung, das Berufsprü­fungs-Anrechnungsgesetz, das Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechts­anwaltsanwärter, das EuRAG, das Gerichtskommissärsgesetz, das Gerichts­kommissionstarifgesetz, das Gerichtsorganisationsgesetz, das Notariatsakts­gesetz, das Notariatsprüfungsgesetz, das Rechtsanwaltsprüfungsgesetz, das Rechtsanwaltstarifgesetz, das Gebührenanspruchsgesetz 1975, das SDG und das Außerstreitgesetz geändert werden (Berufsrechts-Änderungsgesetz 2008 – BRÄG 2008) (303 d.B. und 338 d.B. sowie 7803/BR d.B. und 7854/BR d.B.)

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir kommen zum 39. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist wieder Frau Bundesrätin Mag. Neuwirth. – Bitte.

 


11.35.44

Berichterstatterin Mag. Susanne Neuwirth: Auch dieser Bericht des Justizausschus­ses liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antragstellung.

 


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