BundesratStenographisches Protokoll751. Sitzung / Seite 245

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neter Johann Maier reagierte auf Ketten-E-Mails, in denen behauptet wird, Papier­führerscheine würden mit Ende dieses Jahres ungültig werden. Diese Meldung ist absolut falsch. Die alten Führerscheine sind bis 2032 gültig, werden aber spätestens Ende 2032 durch die neue Scheckkarten-Variante ersetzt. Auch alle anderen Behaup­tungen in diesen E-Mails sind falsch und versuchen, aus welchen Gründen auch im­mer, unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger zu verunsichern.

Weil ich vorhin von den Rasern gesprochen habe – interessanterweise war gestern in den „Salzburger Nachrichten“ in der Rubrik „Ohne Protokoll“ zu lesen: „Politiker mit der Lizenz zum Rasen“. Es gibt nämlich in der Straßenverkehrsordnung den berühmten § 26, nach dem Politiker, vor allem Mitglieder der Bundesregierung, mit Polizeilotsung die Geschwindigkeitsbegrenzungen wesentlich überschreiten dürfen. Es ist eine Anfra­ge an Innenminister Platter ergangen, die er bereits beantwortet hat. Ich möchte jetzt die Namen der Regierungsmitglieder nicht aufzählen, aber sie kommen aus beiden Lagern. (Bundesrat Wolfinger: Der Herr Bundeskanzler!) – Auch der Herr Bundes­kanzler, es sind aber auch Regierungsmitglieder aus Ihrer Fraktion dabei! (Bundesrat Dr. Kühnel: Sind Sie noch nie über 130 gefahren?) Bin ich.

Ich würde sagen, wenn wir hier Gesetze und Geschwindigkeitsbegrenzungen beschlie­ßen, sollten wir alle, auch Mitglieder der Bundesregierung, mit gutem Beispiel voran­gehen. Es kann letzten Endes nur zu ihrer Gesundheit beitragen. Ich bin der Meinung, Gesetze gelten letzten Endes für alle. Dass es hier und da vielleicht eine Ausnahme gibt, bei Staatsbesuchen und protokollarischen Dingen, wird jeder verstehen, aber auch Politiker sollen keine Lizenz zum Rasen haben!

In diesem Sinne danke ich für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ, bei Bundesrä­ten der ÖVP sowie des Bundesrates Ing. Kampl.)

14.07


Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Perhab. Ich erteile es ihm.

 


14.07.32

Bundesrat Franz Perhab (ÖVP, Steiermark): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Wie schon erwähnt, handelt es sich bei der vorliegenden Änderung im Führerschein­gesetz eigentlich nur um eine notwendige Anpassung im Bereich der EU-Richtlinie. In dieser Richtlinie war zum Beispiel die Führerscheinausbildung für die Berufskraftfahrer geregelt. Es war also erforderlich, die praktische Fahrprüfung nach den europäischen Richtlinien noch einmal abzulegen, um die österreichische Qualifikation zu erfüllen. Deshalb kam von der Arbeiterkammer sowie von der Wirtschaftskammer die Anregung, diese Dinge zusammenzulegen, was eine wesentliche Vereinfachung ist. Betroffen da­von sind allerdings Lehrlinge, die diesen Beruf erlernen und dann zu Facharbeitern mit dem Titel „Berufskraftfahrer“ werden.

Meine Fraktion stimmt natürlich zu, denn es ist ein kleiner Beitrag zu einer Verwal­tungsvereinfachung und zum Bürokratieabbau. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

14.08


Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

 


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