BundesratStenographisches Protokoll751. Sitzung / Seite 246

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Wir gelangen nun zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

14.09.0048. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2007 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird (29. KFG-Novelle) (305 d.B. und 330 d.B. sowie 7804/BR d.B. und 7821/BR d.B.)

 


Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Wir kommen nun zu Punkt 48 der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Mosbacher. Ich bitte um den Bericht.

 


14.09.09

Berichterstatterin Maria Mosbacher: Hohes Haus! Ich bringe den Bericht des Aus­schusses für Verkehr, Innovation und Technologie über den Beschluss des National­rates vom 5. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrge­setz 1967 geändert wird (29. KFG-Novelle). Dieser Bericht liegt Ihnen schriftlich vor.

Die Antragstellung lautet: Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2007 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Mitterer. – Bitte.

 


14.09.01

Bundesrat Peter Mitterer (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Die Reden dauern immer kürzer – das ist erfreulich nach zwei anstrengenden Tagen und noch vor uns liegenden schwierigen Materien. Deshalb werde auch ich mich ganz kurz fassen.

Die gleiche Situation wie heute schon einmal: Wir befinden uns in Opposition, Gesetze sind teilweise zu befürworten, enthalten aber Passagen, die wir nicht mittragen. Wes­halb, werde ich in ein paar kurzen Sätzen begründen.

Größtenteils war dieses Gesetz auch Anlassgesetzgebung. Das Schneechaos am 15. November hat sicherlich wesentlich dazu beigetragen, dass es so schnell zu einer Gesetzesnovellierung gekommen ist. Winterausrüstung, das Mitführen von Schneeket­ten, keine Notwendigkeit für Licht am Tage, das alles tragen wir mit. Aber eine Verdop­pelung des Strafausmaßes für das Telefonieren am Steuer bei gleichzeitiger Nichtauf­nahme eines Verbotes von Schreiben von SMS während des Fahrens ist nicht nach­vollziehbar. Beim Verfassen einer SMS ist der Lenker wesentlich mehr abgelenkt als beim Telefonieren mit einer hervorragenden Freisprechanlage. – Ein Kritikpunkt unse­rerseits.

Der zweite, wohl etwas größere Kritikpunkt ist, dass für Kinder in Omnibussen hinsicht­lich der Benutzung der Sicherheitssysteme das Verhältnis von 3 : 2 auf 1 : 1 herabge­setzt wird. Im Sinne von mehr Sicherheit für Kinder befürworten wir das natürlich, kriti­sieren aber, dass der übrige Kraftfahrlinienverkehr nicht berücksichtigt wird. Dort bleibt es nämlich bei 3 : 2. Der BZÖ-Klub hat deshalb in der entsprechenden Nationalratssit­zung einen Antrag eingebracht, der aber nicht die Mehrheit gefunden hat.

Ich betone noch einmal, dass im Interesse der Verkehrssicherheit, auch in jenem unse­rer Kinder, auch für den übrigen Kraftfahrlinienverkehr das Verhältnis 1 : 1 einzuführen wäre. (Beifall des Bundesrates Ing. Kampl.)

14.11

 


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