BundesratStenographisches Protokoll751. Sitzung / Seite 250

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Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Kersch­baum. Ich erteile es ihr.

 


14.24.41

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Ministerin! Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Also, ich hoffe doch sehr und ich würde es mir auch wünschen – und ich glaube, es ist ja auch so –, dass nicht 80 Prozent der Kraftfahrlenker in Österreich ihr Auto als ihr Liebstes bezeichnen, so wie du, Kollege Stadler, das vorhin erwähnt hast. Ich hoffe sehr, dass es noch nicht so weit ist. Es sind meiner Meinung nach noch immer zu viele, die das tun, aber 80 Pro­zent sind es hoffentlich noch nicht. (Bundesrat Stadler: Aber die Wahrheit ist es, oder?) Nein, 80 Prozent nicht! Bitte!

Aber zurück zur Novelle des Kraftfahrgesetzes. Das Kraftfahrgesetz ist eines jener Ge­setze, die jedes Jahr ungefähr ein, zwei Mal „renoviert“ werden. Ich weiß nicht, wie oft ich es hier schon behandelt habe; ich nehme an, so an die zehn Mal. Es ist, da muss ich dem Kollegen Mitterer recht geben, einfach eine Vielzahl von Themen in diesem Gesetz verpackt, sodass man sich dann immer entscheiden muss – ein paar Nettigkei­ten, ein paar gute Dinge und ein paar Dinge, die wir nicht wollen: Lehnen wir ab oder stimmen wir zu?

In diesem Fall sind die Dinge, die sicher positiv hervorzuheben sind, aus meiner Sicht die Erhöhung der Strafen für das Handy-Telefonieren am Steuer, denn ich denke, das ist nach wie vor ein Delikt, das noch unterbewertet wird. Handy-Telefonieren lenkt nämlich wirklich ab! – Ich gebe schon zu, SMS-Schreiben lenkt auch ab, und das ist nicht berücksichtigt. Es wäre sicher vernünftig, das noch nachzuholen und mit zu be­rücksichtigen.

Weiters ist noch positiv zu bewerten, dass es jetzt auch für Tiertransportinspektoren Kontrollkarten gibt, das heißt, dass hier die Kontrolle in verbesserter Weise möglich ist.

Ich finde auch die Winterreifenpflicht sehr positiv. Auch wenn das vielleicht eine An­lassgesetzgebung war, es ist jedenfalls eine Sache, die niemals schaden kann. Nicht ganz erklärbar ist für mich, warum es da diese komischen Ausnahmeregelungen für Microcars und für Kanalräumer gibt. Warum Kanalräumer keine Winterreifen brauchen, warum die jetzt im Winter nicht ausfahren, das verstehe ich nicht ganz. Aber gut. Prin­zipiell gibt es eine Winterausrüstungspflicht, und das ist gut.

Die Zählregel wurde schon erwähnt. Das wird immer wieder gefordert, dass auch beim Linienverkehr diese Zählregel, insbesondere auch für Kinder, eingeführt wird. Das fehlt leider nach wie vor. Das gibt es jetzt zwar im Gelegenheitsverkehr, aber das ist eben nur ein sehr kleiner Teil. Und der Linienverkehr als Schulbus ist eben einfach der grö­ßere Teil, und da wäre es dringend notwendig.

Was ich auch nicht begrüßen kann, ist eine Erhöhung der zulässigen Höhe für Auto­transporte, für die SUVs et cetera. Das ist auch nicht unbedingt ein Punkt, den ich be­sonders begrüße.

Was „Licht am Tag“ betrifft, so ist vorhin erwähnt worden, es gebe ja die Studien, die beweisen, dass „Licht am Tag“ nicht notwendig wäre. – Ganz so sehe ich es nicht! Wir haben auch im Ausschuss gehört, es gibt zwar Studien, aber die Evaluierung gibt es nicht; und es gibt verschiedene Studien: Die einen sagen, es ist gut, die anderen sa­gen, es ist der Verkehrssicherheit nicht dienlich. Ich persönlich bin schon der Meinung, dass es der Verkehrssicherheit dienlich ist, weil man einfach im Stadtverkehr als Fuß­gängerIn ein Auto schneller sieht und auch im Gegenverkehr ein Auto schneller sieht, wenn das Licht aufgedreht ist. Ich bin auch überzeugt davon, dass es sinnvoll war, „Licht am Tag“ – selbst wenn es jetzt wieder abgeschafft werden wird – verpflichtend einzuführen, denn dadurch haben sich schon viele Menschen daran gewöhnt, und


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