BundesratStenographisches Protokoll751. Sitzung / Seite 284

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Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2007 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich danke für die Berichte.

Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt ge­trennt.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausfuhrförderungsge­setz für eine österreichische Entwicklungsbank geändert wird.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der An­trag ist angenommen.

Wir kommen weiters zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2007 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Hellenischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll.

Da der vorliegende Beschluss Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder regelt, bedarf er der Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Antrag, gegen den vorliegenden Be­schluss keinen Einspruch zu erheben.

Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. – Das ist die Stim­meneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.

Ich lasse nun über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des National­rates die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. – Das ist ebenfalls die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.

16.34.1161. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2007 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem die Begründung weiterer Vorbelastungen durch den Bundesminis­ter für Verkehr, Innovation und Technologie genehmigt und das Bundesfinanz­gesetz 2007 geändert wird (266 d.B. und 398 d.B. sowie 7866/BR d.B.)

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir kommen zum 61. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist wieder Herr Bundesrat Sodl. Ich bitte um den Bericht.

 


16.34.30

Berichterstatter Wolfgang Sodl: Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezem­ber 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Begründung weiterer Vorbelastun­gen durch den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie genehmigt und das Bundesfinanzgesetz 2007 geändert wird.

 


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