BundesratStenographisches Protokoll751. Sitzung / Seite 289

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Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mosbacher. – Bitte.

 


16.48.47

Bundesrätin Maria Mosbacher (SPÖ, Steiermark): Frau Präsidentin! Frau Staatsse­kretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Mit der Änderung des Umweltförderungsge­setzes reagiert die Bundesregierung auf die Feststellung erheblicher Mängel im ökolo­gischen Zustand der heimischen Gewässer. Defizite gemäß den Erfordernissen der Wasserrahmenrichtlinie wurden vor allem bei den Abflussverhältnissen, der Gewässer­struktur und der Durchgängigkeit der Fließgewässer festgestellt.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, stehen in den Jahren 2007 bis 2015 aus dem Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds Förderungen von insgesamt 140 Millionen € zur Verfügung. Mit den Mitteln sollen Durchgängigkeitshindernisse beseitigt, die Auswirkungen von Ausleitungen und Rück­stau gemindert, Maßnahmen gegen Schwallauswirkungen gesetzt und morpholo­gisch – sprich: die Gewässerstruktur verändernd – Fließgewässerstrecken restruktu­riert werden. Die Restrukturierungen sollen nach dem Bundesgesetz nur dann förde­rungsfähig sein, wenn sie nicht mit Maßnahmen des Hochwasserschutzes kombiniert sind, weil dafür Förderungsmittel des Wasserbautenförderungsgesetzes zur Verfügung stehen.

Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Bundesregierung erwartet sich, je nach Förde­rungsnachfrage, Investitionen zwischen 400 Millionen und 600 Millionen € sowie einen Arbeitsplatzeffekt von 4 000 bis 7 200 Arbeitsplätzen.

Neben diesen zu erwartenden positiven Auswirkungen sind wir, geschätzte Kollegin­nen und Kollegen, uns alle, glaube ich, darin einig, dass Wasser die wichtigste Res­source nicht nur für die Gegenwart, sondern auch für die Zukunft, für unsere Kinder darstellt. Eines sei dazu auch klar angemerkt, werte Kolleginnen und Kollegen: Einen Zugriff auf unser Wasser in privatwirtschaftlicher Hinsicht gilt es mit aller Vehemenz zu verhindern!

Geschätzte Damen und Herren! Meine Fraktion wird der Änderung des Umweltförde­rungsgesetzes die Zustimmung erteilen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

16.51


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Köberl. – Bitte.

 


16.51.10

Bundesrat Günther Köberl (ÖVP, Steiermark): Geschätzte Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Meine Damen und Herren Kollegen im Bundesrat! Die vorliegende Novelle – wir haben es schon gehört – hat de facto zwei Inhalte. Das eine ist, ein Förderprogramm zur Renaturierung von Fließgewässern mit einer Dotierung von rund 140 Millionen € einzuführen, und der zweite Schwerpunkt betrifft den Ankauf von CO2-Zertifikaten.

Die ganz negative Sicht – so ist es zumindest zu mir herübergekommen – von Kollegin Mosbacher teile ich nicht. Wir wissen, dass die Qualität der österreichischen Gewässer eine sehr gute ist und dass damit auch die Wasserwirtschaftspolitik der österreichi­schen Bundesregierung der letzten Jahre eine ist, die die richtige ist. Das sei hier auch gesagt. Das Grundwasser ist zu 96 Prozent ohne Risikogefährdung, und die Fließge­wässer sind ökologisch ebenfalls in recht gutem Zustand.

Es gibt lediglich bei den Fließwasserstrecken Nachbesserungsbedarf – das haben Sie angesprochen –, und der eigentliche Wermutstropfen dabei ist, dass die Gewässer-


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