BundesratStenographisches Protokoll759. Sitzung / Seite 87

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Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Hand­zeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.

13.50.256. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 23. Juni 1976 über die Abgeltung von Prüfungs­tätigkeiten im Bereich des Schulwesens mit Ausnahme des Hochschulwesens und über die Entschädigung der Mitglieder von Gutachterkommissionen gemäß § 15 des Schulunterrichtsgesetzes geändert wird (579 d.B. und 640 d.B. sowie 8000/BR d.B.)

 


Präsident Jürgen Weiss: Wir kommen zum 6. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Grimling. – Ich bitte um den Bericht.

 


13.50.52

Berichterstatterin Elisabeth Grimling: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Ich darf den Bericht des Ausschusses für Unterricht, Kunst und Kultur über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2008 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 23. Juni 1976 über die Abgeltung von Prüfungstätigkeiten im Bereich des Schulwesens mit Ausnahme des Hochschulwesens und über die Entschädigung der Mitglieder von Gutachterkommissionen gemäß § 15 des Schulunterrichtsgesetzes geändert wird, zur Kenntnis bringen.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, daher verzichte ich auf dessen Verlesung und komme sogleich zum Antrag:

Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung vom 22. Juli 2008 in Verhandlung genommen.

Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur stellt nach Beratung der Vorlage am 22. Juli 2008 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Jürgen Weiss: Ich danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist als Erster Herr Bundesrat Dr. Schnider. – Bitte.

 


13.52.14

Bundesrat Dr. Andreas Schnider (ÖVP, Steiermark): Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! Das ist eine sehr wichtige Angelegenheit, weil ja gerade im Rahmen des­sen, was die Pädagogischen Hochschulen betrifft, da oder dort wirklich Dinge nach­justiert werden müssen. Und das ist auch so ein Punkt. Ich möchte das rundweg begrüßen: großartig, bestens!

Ich glaube auch, dass das, so wie es aufgesetzt ist, eine gute Sache ist, dass man sagt: 110 € pro Studierenden. Ich habe mich auch in den Hochschulen ein wenig erkundigt, warum es hier überhaupt zu einem Einsparungspotenzial von knapp über 150 000 € kommt. Das ist auch sehr interessant, so etwas im Gesetz zu lesen, dass es trotz einer Vergütung zu Einsparungspotenzialen kommt!

Das kommt – und ich finde, das sollte man auch ein bisschen bedenken! – auch durch die Modularisierung zustande, weil zunehmend Bereiche zusammengeschlossen wer­den und auch in einem geprüft werden und dadurch weniger Prüfungstaxen anfallen, als es in der Vergangenheit der Fall war.

 


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