BundesratStenographisches Protokoll768. Sitzung / Seite 19

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Präsident Harald Reisenberger: Bitte, Herr Bundeskanzler.

 


Bundeskanzler Werner Faymann: Herr Bundesrat, ich bin Ihrer Meinung, dass wir, obwohl wir als Regierung, als Bundesräte, als Abgeordnete oft das Gefühl haben, dass wir einen Ablauf schon kennen, weil wir selber schon so oft darüber diskutiert haben, dann den falschen Eindruck haben, dass das schon bei jenen Menschen angekommen ist, für die es eigentlich gedacht ist. Das ist in der Politik ein generelles Problem, aber das gilt auch bei der Briefwahl. Ich unterstreiche, dass wir mit den Möglichkeiten der Öffentlichkeitsarbeit, die uns zur Verfügung stehen – da fühle ich mich auch mit dem Bundeskanzleramt direkt und natürlich auch mit den anderen Regierungsmitgliedern politisch zuständig –, diese Information verbessern müssen.

Wer einmal, völlig unabhängig von der Politik, im Freundeskreis gefragt hat: Wie kennst du dich bei der Briefwahl aus?, wundert sich, wie viele Menschen, nicht nur ältere, aber auch ältere – ich habe aber auch schon jüngere erlebt, die nicht gewusst haben, wie das abläuft –, sich nicht auskennen. Da müssen wir sicher etwas tun, auch wenn es uns selbst manches Mal schon ausreichend vorkommt, aber gerade bei der Briefwahl müssen wir die Information verstärken.

 


Präsident Harald Reisenberger: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bundesrat Mitterer.

 


Bundesrat Peter Mitterer (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler, werden Sie sich dafür einsetzen, dass das E-Voting-System nicht weiter verfolgt wird?

 


Präsident Harald Reisenberger: Bitte, Herr Bundeskanzler.

 


Bundeskanzler Werner Faymann: Wir beobachten natürlich schon bei der ÖH-Wahl, welche Auswirkungen es hat. Aber ich habe keine Absicht – ich sehe auch von den anderen Partnern der Regierung keine Absicht in diese Richtung –, das E-Voting-System etwa für die Nationalratswahlen oder andere Wahlen weiter zu verfolgen.

 


Präsident Harald Reisenberger: Wir gelangen nun zur 4. Anfrage. Ich bitte die Anfragestellerin, Frau Bundesrätin Kemperle, um die Verlesung ihrer Anfrage.

 


Bundesrätin Monika Kemperle (SPÖ, Wien): Herr Bundeskanzler, meine Frage lautet:

1656/M-BR/2009

„Welche Maßnahmen wurden auf Ebene der Europäischen Union zur Ankurbelung der Konjunktur vereinbart?“

 


Präsident Harald Reisenberger: Bitte, Herr Bundeskanzler.

 


Bundeskanzler Werner Faymann: Erfreulich ist, dass auf Ebene der Europäischen Union, im Europäischen Rat, aber auch durchaus begleitend, vorbereitend und auch nachher mit den nötigen Beschlüssen des Europäischen Parlaments Maßnahmen gesetzt wurden. Im ersten Schritt sind Maßnahmen gesetzt worden, um die Finanz­marktkrise so zu stabilisieren, dass nicht etwa durch den Konkurs einer Bank andere in die Insolvenz mitgerissen werden.

Es ist uns bisher nicht gelungen, in der öffentlichen Diskussion klarzumachen, dass ein ausreichendes Haftungspaket in allen wesentlichen Ländern der Europäischen Union – damals am selben Tag verlautbart und dann auch schrittweise noch vor Weihnachten überall so weit umgesetzt – und eine Stabilisierung des Finanzmarkts einen Wert haben, den man nicht unterschätzen darf.

 


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