BundesratStenographisches Protokoll768. Sitzung / Seite 146

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sich alle Streumunitionsarten, die dieses humanitäre Leid verursachen können, von der Oslo-Definition erfasst sind. Und was entscheidend ist: Auch das Rote Kreuz und alle NGOs unterstützen die vorliegende Definition. Das sollte aber nicht daran hindern, die Oslo-Definition in Zukunft im Rahmen von Revisionskonferenzen auch noch auszu­weiten. Wenn sich herausstellen sollte, dass Waffen, die jetzt noch ausgenommen sind, doch humanitäres Leid verursachen, wird sich Österreich gemeinsam mit seinen Partnern für eine entsprechende noch strengere Definition einsetzen. Die Kernbestim­mungen des Übereinkommens sehen jedenfalls ein umfassendes Verbot von Einsatz, Entwicklung, Herstellung, Erwerb, Lagerung, Zurückhaltung und Weitergabe von Streu­munition vor.

Weiters ist die Räumung von Streumunitionsrückständen vorgesehen, die Vernichtung von Beständen verbotener Streumunition und die Verpflichtung von Staaten, auf deren Gebiet sich Opfer von Streumunition befinden, umfassende Unterstützungsleistungen in Form von medizinischer oder psychologischer Betreuung zu gewähren sowie für Rehabilitation beziehungsweise für soziale und berufliche Wiedereingliederung zu sorgen. Es handelt sich also um umfassende Bestimmungen bezogen auf diese Streumunition und das damit verbundene Leid.

Tatsächlich stellt dieses Abkommen, so die Experten, den wichtigsten Abrüstungs­vertrag seit dem Übereinkommen über ein Verbot von Antipersonenminen im Jahre 1997 dar. Es leistet damit einen wesentlichen Beitrag zur Weiterentwicklung des humanitären Völkerrechts. Ich hoffe, dass viele Staaten unserem, dem österreichi­schen Beispiel folgen werden und diese Übereinkommen auch möglichst rasch um­setzen werden. – Danke schön. (Allgemeiner Beifall.)

17.45


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Kühnel. – Bitte.

 


17.45.37

Bundesrat Dr. Franz Eduard Kühnel (ÖVP, Wien): Frau Präsidentin! Herr Bundes­minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Mag. Erlitz, ich darf ein Kompliment machen: Sie haben, was das Inhaltliche betrifft, sozusagen den Vogel abgeschossen. Es war alles drinnen, was zu einer Information dazugehört. Daher werde ich mich inhaltlich dazu nicht mehr äußern, weil ich nicht das nachbeten möchte, was Sie bereits gesagt haben.

Ergänzen darf ich nur, dass gerade diese Streubomben, Streumunition, Clusterbomben auf Englisch in den letzten Kriegen massiv eingesetzt worden sind, zum Beispiel im Kosovo, in Kroatien, in Afghanistan, im Irak, selbstverständlich im Libanon und, mit einigen Fragezeichen versehen, auch im letzten Konflikt um Gaza. Da liegen allerdings abschließende Berichte noch nicht vor. Daher: Vermutlich wurden sie eingesetzt.

Wie schon erwähnt, hat Österreich massiv an vorderster Front gewirkt, sich inter­national hervorgetan. Es konnte nach dem Antipersonenminenvorstoß Ende der Neun­zigerjahre wieder ein wesentlicher Schritt erreicht werden, was das humanitäre Völkerrecht, aber auch das Kriegsvölkerrecht betrifft.

Ich bin aber der Meinung, dass die eigentliche Arbeit, wenn wir das ratifiziert haben und auch alle Teilnehmer an der Konferenz ratifiziert haben, international erst beginnt, denn es müsste gelingen, die Vereinigten Staaten, die Russische Föderation, Indien, China, Pakistan, also auch all diese Länder einzubinden, damit sie auf den Einsatz von Streumunition im weitesten Sinn verzichten, natürlich auch die Produktion einstellen und vor allem auch darangehen, die Bestände, die sie haben, zu vernichten.

 


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