BundesratStenographisches Protokoll770. Sitzung / Seite 62

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Präsident Harald Reisenberger: Nun liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

12.13.483. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 21. April 2009 betreffend ein Bundesverfas­sungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird (516/A und 165 d.B. sowie 8106/BR d.B.)

 


Präsident Harald Reisenberger: Nun kommen wir zu Punkt 3 der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Preineder. Bitte um den Bericht.

 


12.14.06

Berichterstatter Martin Preineder: Geschätzter Herr Präsident! Hoher Bundesrat! Der Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 21. April 2009 betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird, liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 6. Mai 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Harald Reisenberger: Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Gruber. Ich erteile ihm dieses.

 


12.14.42

Bundesrat Manfred Gruber (SPÖ, Salzburg): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Jetzt sind Frau Mühlwerth und Herr Kollege Schennach nicht mehr da, aber ich habe heute dazugelernt. Ich weiß mittler­weile, was „bei aller oppositioneller Freundschaft“ bedeutet. Ich werde mich einmal da­mit auseinandersetzen, was das dann in der Praxis bedeutet. Aber auch solche Sa­chen gibt es im Bundesrat. Ich finde es an und für sich sehr begrüßenswert, dass es „bei aller oppositioneller Freundschaft“ trotzdem solche Gegensätze noch geben kann.

Meine Damen und Herren, die Materie ist eine andere. Wer schon etwas länger in der Politik oder auch hier im Bundesrat tätig ist, weiß, dass immer wieder Forderungen nach Verwaltungsreformen, Verwaltungsvereinfachung oder besserer Nutzung vorhan­dener Ressourcen gestellt werden. Wie dem auch sei, zurzeit stehen große Würfe diesbezüglich nicht an.

Aber wir haben heute die Gelegenheit, in einem zwar kleinen Bereich einen Schritt in die richtige Richtung zu machen. Im Justizbereich bietet sich jetzt die Möglichkeit an, Rechtspfleger, nicht nur in Zivilrechtssachen, sondern auch in Strafrechtssachen einzu­setzen.

Da der bisherige Einsatz von Rechtspflegern und ihre Tätigkeit problemlos funktioniert haben, ist es meiner Meinung nach nur logisch und sinnvoll, Richter und Staatsanwälte


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