12.36

Bundesrätin Marlies Steiner-Wieser (FPÖ, Salzburg): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseher und Zuhö­rer! Ich bin über die Worte von Kollegen Leitner schon immer wieder sehr erstaunt. Ich dachte, er hat nach meiner Rede vom 20. Dezember verstanden, wie die Sozialde­mokraten viele Jahre hindurch mit den Senioren, mit den Pensionisten umgegangen sind. (Bundesrat Rösch: Die gehören ja nicht dazu!)

Ich habe euch damals einen Zettel mitgebracht. 2017 habt ihr unter eurer Verant­wortung die Senioren und die Pensionisten in diesem Land mit einer Pensions­er­höhung von 0,8 Prozent abgespeist, aber auf der gleichen Seite habt ihr noch drauf­geschrieben, wie viele Hunderte Millionen Euro denn überbleiben. Ich habe mich damals gefragt, wo denn das Geld hingegangen ist. Bei den Senioren und bei den Pensionisten ist es, so scheint es, nicht gelandet.

Was die 150 Euro betrifft – Kollege Spanring hat es ja schon erläutert –, so muss ich ehrlich sagen: Ich war lange Jahre alleinerziehende Mutter und ich wäre oft froh gewesen, wenn mir jemand das Dach über dem Kopf gezahlt hätte, wenn ich das nicht hätte erarbeiten müssen, ebenso den Strom und alles Mögliche, und ich hätte mich gefreut, wenn ich ab und zu mit meinen Kindern 150 Euro einfach so zum Verschleu­dern gehabt hätte. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich habe mir aber alles, was ich habe, selbst erarbeitet. Ich wäre zu stolz gewesen, um da irgendwie von anderen zu leben und dann vielleicht diese Leute auch noch zu kritisieren.

Zur Tagesordnung: Wir beschließen heute unter den Tagesordnungspunkten 5 bis 7 drei Gesetze. Ich beginne mit dem Alterssicherungskommissions-Gesetz. Jedem von uns – das ist klar – ist die Sicherheit der Pensionen ein großes Anliegen, und darum war es auch gut und recht, dass diese Kommission gegründet wurde. Diese Kom­mis­sion sollte für das Pensionssystem, sowohl für die PVA – mit hartem P – als auch für die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, die BVA – mit weichem B –, ein Moni­toring durchführen. Sie sollte jährlich kurz- und mittelfristige Berichte abgeben, Gutach­ten erstellen, und alle drei Jahre einen langen Bericht abgeben. Das wären Infor­ma­tionen, die wichtig wären, um – weil ich hier auch junge Menschen sehe – auch das Pensionssystem für die zukünftigen Generationen abzusichern und um zu wissen, ob wir auf dem richtigen Weg sind. Die Arbeit dieser Kommission wäre also eine sehr, sehr wichtige.

Mit dem vorliegenden Entwurf wird das Alterssicherungskommissions-Gesetz nun aktualisiert und adaptiert, und wie wir im Ausschuss gehört haben, sollte die Kom­mission eine schlankere Organisation bekommen und straffer organisiert werden.

Wenn man mir jetzt aufmerksam zugehört hat, wird man bemerkt haben, dass ich großteils im Konjunktiv gesprochen habe – denn es gibt diese Kommission zwar, aber sie hat sich noch nicht konstituiert. Darum hoffe ich – und ich richte einen dies­bezüglichen Appell an die Ministerin –, dass die Konstituierung bald stattfinden wird. Diese Kommission kann, glaube ich, wertvolle Arbeit leisten und wertvolle Informa­tionen eben für die Sicherung der Pensionen liefern, und dies speziell auch für die zukünftigen Generationen, die ihr Arbeits- und Erwerbsleben noch vor sich haben.

Im zweiten Gesetz, das wir heute beschließen – wir haben es schon von meiner Kollegin gehört –, kommt es zu einer Klarstellung betreffend die Tätigkeit von Rechts­anwälten.

Es gab ja immer wieder Diskussionen darüber, ob Rechtsanwälte Selbstständige sind oder nicht, speziell wenn sie in größeren Kanzleien oder für andere Rechtsanwälte gearbeitet haben; das sind sogenannte Substitutionsanwälte. Gelten die jetzt als Selbstständige oder gelten die nicht als Selbstständige?

Das war ein Graubereich, und da dürfte es in der Vergangenheit bei Prüfungen nach dem ASVG und bei Abgabenprüfungen zu falschen Beurteilungen gekommen sein. An und für sich gäbe es Richtlinien und klare Abgrenzungen, denn ein Rechtsanwalt übt einen freien Beruf aus und kann als solcher eigentlich kein Dienstnehmer sein, sondern ist ein Selbstständiger. Mit diesem Gesetz wird nun Klarheit geschaffen und es werden jegliche Missverständnisse ausgeräumt.

Beim dritten Gesetz, welches wir heute beschließen, geht mir wirklich das Herz über; es freut mich, weil es eine langjährige freiheitliche Forderung ist und auch im türkis-blauen Regierungsprogramm verankert war. Vielen Dank an diese ehemalige Regie­rung, die sehr gut gearbeitet hat! Leider hat der Kanzler sie gesprengt. Es tut mir wirklich leid, weil gute Arbeit geleistet wurde. Es handelt sich bei diesem Gesetz um einen speziellen Bonus. Das heißt, wenn jemand 40 Beitragsjahre hat, wenn jemand 40 Jahre lang gearbeitet hat, bekommt er in Form eines Bonus eine Mindestpension. Das freut mich ganz besonders, das wird uns Frauen zugutekommen, weil auch Kin­dererziehungszeiten miteingerechnet werden. Es werden aber auch – das wird die Burschen mehr interessieren – der Zivildienst und der Präsenzdienst bis zu einem Jahr auf die Pension angerechnet. (Beifall bei der FPÖ.)

In Zukunft bekommen Einzelpersonen mit 40 Beitragsjahren 1 200 Euro und Paare 1 500 Euro Mindestpension. Es ist ein weiterer Schritt, um der Altersarmut entgegen­treten zu können, und es ist ein weiterer Schritt, dass man den Menschen das Altern in Würde angedeihen lassen kann. Das freut mich wirklich riesig, speziell auch weil ich Landesobfrau des Salzburger Seniorenrings bin. Ich darf an dieser Stelle hier übers Mikrofon – das sei mir erlaubt – meine Mitglieder in Salzburg ganz herzlich grüßen. Ich werde ihnen diese Frohbotschaft dann mit nach Hause bringen können.

Wie gesagt, es wird speziell uns Frauen zugutekommen, denn es wird auch Teilzeit­arbeit als volle Arbeit angerechnet. Viele Mütter bleiben ja nach der Entbindung, nach der Geburt des Kindes, einige Zeit zu Hause. Es freut mich, dass jetzt Eltern, Mütter diese Wahlfreiheit haben, ohne Angst haben zu müssen, im Alter in eine Pensions­lücke hineinzufallen, und dass eben auch Teilzeitarbeit für die Beitragsjahre herange­zogen wird. Ich hoffe, dass das den jungen Menschen wieder mehr Mut machen wird, Kinder in die Welt zu setzen, Familien zu gründen. Ihr braucht euch nicht zu fürchten! Es ist das Schönste, was man haben kann: eine Familie zu Hause, Kinder aufziehen. Auch wenn die jungen Menschen ab und zu einmal fürchterlich nerven, ist es doch das Schönste, was man haben kann.

Des Weiteren freut es mich, dass es jetzt gegangen ist, obwohl es in den vergangenen Jahren immer geheißen hat, dass das nicht geht, als wir Freiheitliche diese Forderung nach einer Mindestpension gestellt haben. Es hat 17 Monate freiheitlicher Mitregie­rungs­zeit bedurft, damit wir das gemeinsam mit dem ehemaligen Koalitionspartner auf Schiene bringen konnten. Es ist auch budgetiert, das heißt, es ist geregelt, ohne irgendeine Mehrbelastung im Budget herbeizuführen.

Für Einzelpersonen bedeutet das eine Entlastung von circa 2 800 Euro im Jahr, für Paare bringt es eine Entlastung von 3 300 Euro im Jahr. Ich glaube, das ist ein Meilen­stein in der österreichischen Sozialpolitik. Es freut mich riesig und ich bedanke mich bei allen, die das mit auf den Weg gebracht haben. – Danke schön. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

12.44

Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler. Ich erteile es ihr.