13.57

Bundesrätin Andrea Wagner (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident, ich gratuliere dir zur Übernahme des Vorsitzes! Als Niederösterreicherin und Wald­viert­lerin freue ich mich über deinen Schwerpunkt, den Masterplan ländlicher Raum umzu­setzen, die ländlichen Regionen, den ländlichen Raum in den Mittelpunkt zu stellen. – Danke dafür!

Sehr geehrte Frau Sozialministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseher auf der Galerie und zu Hause vor den Bildschirmen! Die volle Anrechnung von Karenz­zeiten bis zu 24 Monaten bei Gehaltsvorrückungen bewirkt eine Verringerung der Ein­kommensschere zwischen Frauen und Männern. Das ist die wichtigste Auswirkung dieser Gesetzesänderung. Dies wurde zwar schon von meinen Vorrednerinnen erwähnt, aufgrund der Wichtigkeit habe ich es aber nochmals gesagt. Die bisherige Nichtanrechnung der Karenzzeit war eben auch ein Hauptgrund für diese Einkom­mensunterschiede zwischen Männern und Frauen. Wie schon gesagt ist das ein wichtiger Schritt, dem hoffentlich bald weitere Schritte folgen werden; es wurden ja schon etliche von meiner Kollegin Ess erwähnt.

Ich möchte kurz in das Jahr 2002 zurückblicken, damals ist nämlich ein familien­politi­scher Meilenstein gelungen. Damals wurde das Kinderbetreuungsgeld für alle einge­führt. Das war damals ein Meilenstein, vor allem auch für meine Berufsgruppe, für uns Bäuerinnen. Das wurde damals von meinen Vorgängerinnen hart erkämpft, und da hat es auch seitens, glaube ich, der SPÖ sehr viele Vorbehalte gegeben. Es ist aber gelungen, das durchzusetzen. Das war damals ein wichtiger Schritt zur sozialen Ab­sicherung und Gleichstellung von uns Frauen.

Zur Anrechnung der Karenzzeiten, Frau Kollegin Schumann, ist noch zu sagen, dass wir als Volkspartei jetzt zustimmen können, da es im Nationalrat einen Abänderungs­antrag gegeben hat. Euer ursprünglicher Antrag hätte ja rückwirkend gegolten, und dies hätte eine massive Mehrbelastung für die Unternehmerinnen und Unternehmer bedeutet. Wie hätte man das finanzieren sollen? Die jetzige Gesetzesänderung gilt für Geburten ab dem 1. August 2019.

Zu erwähnen ist auch noch, dass die Sozialpartner dem Auftrag des Nationalrates vom Herbst des Vorjahres, die Anrechnung der Karenzzeiten umzusetzen, nachgekommen sind. Es sind über 90 Prozent der Kollektivverträge entsprechend dem Modell umge­setzt worden, und die restlichen werden eben mit dieser Lösung jetzt geändert.

Die Maßnahmen, die uns Frauen zugutekommen, die eine Gleichstellung erwirken, zeigen die Wertschätzung gegenüber uns Frauen: Es wird von den Familien eine wertvolle gesellschaftspolitische Leistung erbracht.

Wie gesagt, ich freue mich über weitere Schritte, die zur Gleichstellung von Frauen und Männern beitragen. – Danke für die Zustimmung zu dieser Gesetzesänderung. (Beifall bei der ÖVP und bei BundesrätInnen der FPÖ.)

14.01

Präsident Karl Bader: Nochmals zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Korinna Schumann. – Bitte.