15.16

Bundesrat Robert Seeber (ÖVP, Oberösterreich): Hohes Präsidium! Werte Kollegin­nen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Ich darf heute zum Aktienrechts-Änderungsgesetz sprechen. Aufgrund der vielen Beschlüsse des heutigen Tages möchte ich mich auf das Wesentliche, auf den Succus beschränken.

Ich darf gleich zu Beginn sagen, dass mit diesem Aktienrechts-Änderungsgesetz eine EU-Richtlinie in nationales Recht umgewandelt wird. Vereinfacht gesagt bedeutet diese Änderung, dass bei börsennotierten Unternehmen die Situation für Aktionäre verbes­sert wird. Auch die Geschäftsführung, die Geschäftsgrundlage der börsennotierten Unter­nehmen wird stark verbessert. Ich darf mich an dieser Stelle auch bei den Kolle­gen von FPÖ und SPÖ – es ist ein einstimmiger Beschluss – für diese sachlich richtige Begleitung bedanken.

Diese Änderung heißt nichts anderes, meine sehr verehrten Damen und Herren, als dass sich die Aktionäre in Zukunft freuen dürfen, die bei börsennotierten Unterneh­mungen investiert haben. Dieses Gesetz wird zu einer bedeutenden Verbesserung der Aktionärssituation führen. Auch die Corporate Governance – das ist schon in der Berichterstattung gefallen – wird für die börsennotierten Unternehmen stark verbessert.

Wir schaffen mit diesem Gesetz also mehr Transparenz und auch erweiterte Berichts­pflichten. Mit diesen erweiterten Berichtspflichten können dann auch in den verschie­denen Gremien entsprechende Beschlüsse gefasst werden.

Ich darf an dieser Stelle auch noch erwähnen, dass es in den letzten Jahren auch eine Tendenz gegeben hat, die Situation der Aktionäre zu verschlechtern, sprich, es wurden stimmrechtslose Aktien ausgegeben – eine sehr bedenkliche Entwicklung. Ich darf die Unternehmen Facebook und Google erwähnen, die diese stimmrechtslosen Aktien ausgegeben haben. Das führt natürlich zu einer totalen Entmachtung der Aktionäre, was ja wohl nicht im Sinne des Erfinders sein darf. (Ruf bei der FPÖ: Man muss ja nicht kaufen!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei related party transactions, das sind Geschäfte mit nahestehenden Personen oder Rechtsträgern, wird es in Zukunft so sein, dass diese ab einer Schwelle von 5 Prozent der Bilanzsumme den Aufsichtsräten zur Genehmigung vorgelegt und ab einer Schwelle von 10 Prozent der Bilanzsumme veröffentlicht werden müssen. Das ist ebenfalls zu begrüßen.

Es gibt, so wie ich das sehe, nun eine Verhältnismäßigkeit, was die Berichterstattung betrifft. Es gibt auch keinen überbordenden Bürokratismus in diesem Rechtsfeld mehr und auch keine Doppelgleisigkeiten. Bei 100-Prozent-Tochtergesellschaften gibt es keine Berichtspflicht – das hat man ausgeschlossen. Ich würde das so subsummieren: Das sogenannte Gold Plating kommt da nicht zur Anwendung. Das ist zu begrüßen, und dafür bedanke ich mich bei allen Beteiligten.

Als Wirtschaftsmann darf ich vielleicht – last but not least – erwähnen, dass es auch zu Verbesserungen im sogenannten Gremialverfahren kommt. Das ist jenes Verfahren, welches das Umtauschverhältnis bei Umgründungsverfahren, Verschmelzungen oder Einbringungen festlegt. Hier gibt es also ebenfalls eine Überprüfung, und es kommt zu einer Erleichterung bei der Verfahrensdauer.

Abschließend möchte ich noch sagen, dieses Aktienrechts-Änderungsgesetz ist eine ausgewogene, gute Lösung, und als Wirtschaftsfachmann freut es mich besonders, dass auch die Geschäftsinteressen, die Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, ent­sprechend berücksichtigt werden. Das ist sehr erfreulich und letztendlich eine für alle sehr gute Lösung. Danke für die breite Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP.)

15.20

Vizepräsident Hubert Koller, MA: Danke schön.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Stefan Schennach. Ich erteile ihm dieses.