15.32

Bundesrat Andreas Arthur Spanring (FPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Herren Minister! Werte Kollegen des Bundesrates und Zuse­her auf der Galerie und vor den Bildschirmen! Es geht bei Tagesordnungs­punkt 14 um die Gerichtsgebühren. Uns Freiheitliche waren diese wirklich zu hohen Gerichts­ge­bühren immer schon ein Dorn im Auge und, wir haben es auch gehört, die Herab­setzung war ja auch Teil des Regierungsprogramms. Wir wollten diese schon lange senken. Nun haben wir die Chance dazu, die wir heute auch nutzen.

Laut einer Studie der European Commission for the Efficiency of Justice ist Österreich das einzige Land – das einzige! –, das mehr aus Gerichtsgebühren einnimmt, als das gesamte Justizsystem kostet. Mit 111 Prozent Kostendeckung liegt Österreich damit eklatant über dem EU-Schnitt von 18 Prozent. Nein, meine Damen und Herren, dabei handelt es sich nicht um Gerichtsgebühren bei Strafdelikten – die sind ja oftmals uneinbringlich, schauen Sie sich die Täter an! Der größte Teil der Einnahmen bei der Justiz entstammt den Grundbuchgebühren.

Wir wollen mit diesem Gesetz erreichen, dass auch sozial Schwache die Möglichkeit haben, Zugang zum Recht vorzufinden, und nicht nur jene, die vermögend sind, sonst kommen wir neben einer Zweiklassenmedizin vielleicht auch noch zu einer Zweiklas­senjustiz.

Meine Damen und Herren von der ÖVP, lieber Magnus Brunner, wenn Sie das jetzt bemängeln und sagen, dass Sie gerne eine Gesamtlösung gehabt hätten, dann muss ich sagen: Ja, da bin ich voll und ganz bei Ihnen, das hätten wir auch gerne gehabt. Sie dürfen dies aber nicht bei uns monieren, da gibt es zwei andere Personen: Num­mer eins ist der, der eine gut funktionierende Regierung gesprengt hat, Basti der Sprengmeister (Rufe bei der ÖVP: Na geh! Na geh!), und Nummer zwei ist der Minister außer Dienst, der in diese Richtung einfach wenig getan hat, nämlich Josef Moser. (Beifall bei der FPÖ.)

Meine Damen und Herren von der ÖVP, Sie werden mir verzeihen, aber wenn jemand in zwei Jahren zwei Regierungen sprengt, dann darf man den Beinamen Spreng­meister schon auch verwenden – den hat er sich redlich verdient. (Beifall bei der FPÖ.)

Bei Tagesordnungspunkt 15 geht es um die Umsetzung einer EU-Richtlinie. Die Euro­päische Union ist der Meinung, dass Österreich bei der Umsetzung der 4. Geld­wäscherichtlinie in das österreichische Recht Nachholbedarf hat. Sei es, wie es sei, wir haben gesagt: Um einem Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich entgegen­zu­wirken, werden wir die Umsetzung befürworten. Dadurch sollen die bestehenden Zweifel an der Unionsrechtskonformität der österreichischen Rechtslage beseitigt wer­den. Und dann hat die EU endlich wieder die Möglichkeit, ihren Fokus auf die wirklich wichtigen Dinge zu legen: vielleicht auf die Traktorsitzverordnung, die Gurkenkrüm­mung oder verbrannte Pommes Frites. (Beifall bei der FPÖ.)

15.35

Vizepräsident Hubert Koller, MA: Bevor ich dem Herrn Kollegen das Wort erteile, darf ich den Bundesminister für Finanzen, Herrn Dipl.-Kfm. Eduard Müller, sehr herz­lich bei uns begrüßen. (Allgemeiner Beifall.)

Nun erteile ich Herrn Bundesrat Michael Wanner das Wort. – Bitte.