16.38

Bundesrat Günter Kovacs (SPÖ, Burgenland): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Finanzminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich komme jetzt zum Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli betreffend das Transparenzdatenbankgesetz, zuvor lassen Sie mich aber noch etwas zum Redebeitrag meines Vorredners Herrn Mag. Pisec sagen: Ich bin gespannt, ob Sie bei diesem Punkt auch so selbstkritisch sind – denn Sie werden da ja wahrscheinlich zustimmen –, wenn Sie sich die Rede jetzt gut anhören.

Zur Transparenzdatenbank: Das ist ja eine Geschichte, die schon zehn Jahre alt ist, eine, wie wir sagen, never-ending story. Damals, 2009 – die Mitglieder der ÖVP wissen es –, war das ein Lieblingsprojekt von Ex-Vizekanzler Josef Pröll (Bundesrätin Eder-Gitschthaler: Genau!), er konnte damals aber nicht einmal die eigene Partei davon überzeugen. Mehr Verwaltungsaufwand ohne zusätzlichen Nutzen, sagen die Exper­ten, es gibt Kritik von allen Seiten und – ich würde bitten, dass die ÖVP-Bundesräte jetzt gut aufpassen – auch ÖVP-nahe Interessenverbände wie die Wirtschaftskammer und die Länder, der Datenschutz- und der Fiskalrat sagen: Das ist nicht gerade die Transparenzdatenbank, die wir uns vorstellen. 

Geheime Förderungen – Erwin-Pröll-Privatstiftung und so weiter – würden erst wieder nicht erfasst werden – zu diesem Thema komme ich noch –, und es ist eigentlich ein Top-down-Gesetz; um eine echte Transparenz herzustellen ist die vollständige – die vollständige! – Einbindung von Gemeinden und Ländern von Anbeginn notwendig.

Meine Damen und Herren! Diese vorliegende Novelle löst in Wahrheit keines der bisherigen Probleme. Der Finanzminister müsste zunächst einmal verbindliche – meine Damen und Herren, verbindliche! – Zusagen der anderen Gebietskörperschaften ein­holen.

Die Wirtschaftskammer befürchtet generell, dass sich wegen des erhöhten Abwick­lungsaufwands die Förderstellen künftig mit dem Mindeststandard an Einträgen be­gnügen werden.

Auch der Österreichische Austauschdienst OeAD sieht in der Novelle einen großen zusätzlichen Verwaltungsaufwand, dem kaum ein zusätzlicher Nutzen gegenübersteht.

Aus anderen Gründen hat der Datenschutzrat große Bedenken: Er befürchtet einen datenschutzrechtlichen Rückschritt, denn künftig sollen Abfrageberechtigte alle Daten einsehen dürfen und nicht nur jene der Kategorie, in die eine beantragte Leistung fällt. Die Kategorien sollen ganz abgeschafft werden – ich hoffe, das wissen Sie. Dann müsste zumindest scharf kontrolliert werden und für Verstöße müssten abschreckende Strafen drohen – sei doch mit der jetzigen Formulierung zweifelhaft, dass Verant­wort­liche überhaupt bestraft werden können.

Die Strafen sollen auch erhöht werden. Dies ist wiederum für das Forum Infor­mations­freiheit Anlass zu scharfer Kritik: Mit der Novelle drohe für das Herstellen von Trans­parenz rund um öffentliche Förderungen eine Strafe von bis zu 50 000 Euro. Damit würden Auskunftsbegehren – etwa über das Bürgerportal fragdenstaat.at – in Zukunft existenzbedrohend sein, Informationen durch Journalisten, Blogger oder zivilgesell­schaftliche Organisatoren würden unterbunden und Whistleblower abgeschreckt. Infor­mationen wie zum Beispiel jene über geheime Förderungen des Landes Nieder­österreich an die Erwin-Pröll-Privatstiftung kämen damit nicht mehr ans Licht, kritisiert das Forum.

Kritik, meine Damen und Herren, an der Transparenzdatenbank hat es zuletzt auch vom Fiskalrat gegeben. Er hat bereits im Vorjahr moniert, dass Bund, Länder und Gemeinden zwar je nach Definition zwischen 8,3 und 23,2 Milliarden Euro jährlich für Förderungen ausgeben, dass die in die Datenbank eingespeisten Fördervolumina aber nicht öffentlich abgefragt werden können.

Welche Änderungen es in der Regierungsvorlage im Vergleich zur Begutachtung geben wird, ist vorerst noch völlig unklar; das Finanzministerium war dazu vorerst nicht erreichbar – das muss man auch ganz klar sagen. Der Fahrplan sieht laut Medien­berichten vor, dass das Gesetz im Juni im Nationalrat beschlossen werden und Ende des Jahres in Kraft treten soll.

Ich habe mir das dann natürlich hinsichtlich des Burgenlands angesehen. Unser Landeshauptmann hat am Montag über die APA eine Stellungnahme dazu abgegeben: „Das Burgenland hat bisher“ – als Land, als Bundesland – „keinen Entwurf der Neu­regelung vorliegen. Wenn uns der Ministerratsbeschluss vorliegt, dann können wir diesen im Detail beurteilen“, teilte Landeshauptmann Hans Peter Doskozil am Montag mit. „Die aktuelle Vorgangsweise der Bundesregierung“, sagte er weiter, „zeigt einmal mehr, dass man kein wirkliches Interesse daran hat, gemeinsam mit den Bundes­ländern vernünftige Lösungen zu finden“ – so unser Landeshauptmann Hans Peter Doskozil.

Das Burgenland habe aber, wie alle anderen Bundesländer, höchstes Interesse an Transparenz und daran, die Fördermittel effizient zu vergeben. „Eine einheitliche Transparenzdatenbank, wo Bund, Land und Gemeinden nach gemeinsamen Rahmen­bedingungen Förderungen einmelden, wäre sehr wünschenswert“, so Hans Peter Doskozil.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf noch einen Entschließungsantrag hinsichtlich der Aktion 20 000, die ja gefährdet ist, einbringen. Heuer beträgt das AMS-Förderbudget 1,245 Milliarden Euro, davon 60 Millionen Euro für die Ausfinanzierung der Aktion 20 000, und über die Arbeitsmarktrücklagen werden noch 34 Millionen Euro für den Umstieg von IBM zum Bundesrechenzentrum als EDV-Dienstleister sowie 500 Planstellen im AMS ausfinanziert:

Entschließungsantrag

der BundesrätInnen Kovacs, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ausreichende Budgetmittel für den Arbeitsmarkt“

Der Bundesrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung insbesondere der Bundesminister für Finanzen wird ersucht, rechtzeitig, das heißt bis spätestens Ende Juli 2019 sicherzustellen, dass das AMS im Jahr 2020 zumindest über ein gleich hohes Förderbudget wie 2019 verfügen kann (€ 1,245 Mrd.), da sonst keine Planungssicherheit im AMS gewährleistet werden kann.

Weiters wird der Bundesminister für Finanzen und die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz ersucht, für das AMS-Förderbudget zumindest € 179 Mio. sowie zur Finanzierung des Umstieges beim EDV-Dienstleister und von 500 Planstellen im AMS weitere rund € 85 Mio. aus der Arbeitsmarktrücklage zur Verfügung zu stellen.

Für die Anschubfinanzierung für die neue Betreuungsstrategie im AMS sollen Mittel in der Höhe von € 85 Mio. aus dem allgemeinen Steuermitteln zur Verfügung gestellt wer­den.

Zur Förderung der Beschäftigung der Gruppe von Arbeitslosen über dem 50. Lebens­jahr werden der BMF und die BMASGK ersucht, die Beschäftigungsaktion 20.000 fort­zuführen und die erforderlichen Budgetmittel dafür zur Verfügung zu stellen.“

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Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

16.46

Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Der von den Bundesräten Kovacs, Kolle­ginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „ausreichende Budgetmittel für den Arbeitsmarkt“ ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Elisabeth Mattersberger. Ich erteile es ihr.