Berichterstatterin Mag. Doris Schulz: Ich bringe den Bericht des Unterrichtsaus­schusses über den Beschluss des Nationalrates vom 2. Juli 2019 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bildungsinvestitionsgesetz geändert wird.

Es geht um die Sicherung des Bestandes der schulischen Tagesbetreuung durch Öffnung eines Teils der Mittel aus dem Bildungsinvestitionsgesetz.

Es geht weiters um die Ermöglichung eines bedarfsorientierten Ausbaus ganztägiger Schulformen durch Vereinfachung des Mechanismus der Mittelbereitstellung.

Drittens geht es um die Sicherstellung der Gleichwertigkeit von schulischen und außer­schulischen Einrichtungen.

Der Unterrichtsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 9. Juli 2019 mit Stim­men­einhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag.a Martina Ess. – Bitte.