23. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2019 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen (Woh­nungsgemeinnützigkeitsgesetz – WGG), BGBl. Nr. 139/1979, zuletzt geändert mit BGBl. I Nr. 69/2018, geändert wird (907/A und 653 d.B. sowie 10202/BR d.B.)

Präsident Karl Bader: Wir gelangen nun zum 23. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatterin für diesen Tagesordnungspunkt ist Frau Bundesrätin Marianne Hackl. – Ich bitte um den Bericht.