Berichterstatter Mag. Bernd Saurer: Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Frau Minister! Herr Minister! Die Gemüter haben sich wieder ein bisschen beruhigt, darum möchte ich jetzt den Bericht über drei Beschlüsse vorbringen.

Erstens bringe ich den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2019 betreffend Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Ministerkabinett der Ukraine über die Zusammenarbeit in den Bereichen der Bildung, der Wissenschaft und der Kultur.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher zur Antragstellung.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 9. Juli 2019 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Des Weiteren bringe ich den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2019 betreffend Erklärung der Republik Österreich über den Einspruch gegen den Beitritt der Republik der Philippinen zum Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung.

Dieser Bericht liegt Ihnen ebenfalls in schriftlicher Form vor, ich komme daher zur An­tragstellung.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 9. Juli 2019 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Schließlich komme ich zum Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2019 betreffend Protokoll von 2014 zum Übereinkommen über Zwangsarbeit, 1930; Empfehlung (Nr. 203) betreffend ergänzende Maßnahmen zur effektiven Beseitigung von Zwangsarbeit.

Auch dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher zur An­tragstellung.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 9. Juli 2019 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen,

3. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates, gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 4 B-VG den gegenständlichen Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben.

Präsident Karl Bader: Ich danke sehr herzlich für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Bundesrat Mag. Christian Buchmann. Ich erteile es ihm.