Berichterstatter Michael Bernard: Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrter Herr Minister! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich erstatte den Bericht des Ausschusses für Verkehr des Bundesrates über den Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2019 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Eisenbahngesetz 1957 geän­dert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich darf daher gleich zur Antragstellung kommen.

Der Ausschuss für Verkehr stellt nach Beratung der Vorlage am 9. Juli 2019 mit Stim­meneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Weiters erstatte ich den Bericht des Ausschusses für Verkehr des Bundesrates über den Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2019 betreffend Änderungen des Überein­kommens über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) und der Anhänge D (CUV), F (APTU) und G (ATMF) zum Übereinkommen.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich darf daher gleich zur Antragstellung kommen.

Der Ausschuss für Verkehr stellt nach Beratung der Vorlage am 9. Juli 2019 mit Stim­men­einhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Hubert Koller, MA: Danke für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster ist Herr Bundesrat Silvester Gfrerer zu Wort gemeldet. – Bitte sehr.