32. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2019 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die nichtlinienmäßige gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen (Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 – GelverkG) geändert wird (917/A und 640 d.B. sowie 10230/BR d.B.)
33. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2019 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird (37. KFG-Novelle) (916/A und 641 d.B. sowie 10231/BR d.B.)
Vizepräsident Hubert Koller, MA: Wir gelangen nun zu den Tagesordnungspunkten 32 und 33, über welche die Debatte unter einem geführt wird.
Berichterstatter zu beiden Tagesordnungspunkten ist Herr Bundesrat Michael Bernard. Ich bitte um die Berichte.