10.19

Bundesrätin Elisabeth Mattersberger (ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Minister! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuse­herinnen und Zuseher auf der Galerie und zu Hause vor den Bildschirmen! Ich spreche heute zu den Tagesordnungspunkten 1 bis 6, mit denen Bundesgesetze geändert, erlassen oder genehmigt werden sollen.

Es handelt sich bei den zu ändernden Bundesgesetzen unter anderem um den ersten Teil des Steuerreformpakets. Dieser erste Teil des Steuerreformpakets beinhaltet eine Steuer- und Sozialversicherungsbeitragsentlastung, eine Entlastung von kleineren und mittleren Unternehmen, und darin sind indirekt auch Maßnahmen im Umweltbereich enthalten.

Meine Damen und Herren, ich beginne mit Tagesordnungspunkt 1, mit der richtigen, überaus wichtigen und erfreulichen Entlastung für Menschen mit niedrigem Einkom­men. Menschen mit geringem Einkommen gibt es leider in allen Kategorien, wie un­selbstständig und selbstständig Erwerbstätige, Land- und Forstwirte und Land- und Forstwirtinnen sowie Pensionistinnen und Pensionisten. So wird zum Beispiel eine Friseurin oder eine Verkäuferin, die ein Bruttoeinkommen von 1 200 Euro bezieht, jähr­lich mit 300 Euro entlastet, eine Pensionistin mit einer Pension in Höhe von 1 100 Euro wird mit 200 Euro pro Jahr entlastet.

Geringverdiener zahlen keine Lohnsteuer, deshalb kann eine Entlastung nur über das Absenken der Krankenversicherungsbeiträge oder über die Rückerstattung der Sozial­ver­sicherungsbeiträge stattfinden. Die Entlastung soll auf die einfachste Weise, näm­lich über die Arbeitnehmerveranlagung, stattfinden.

Vom Steuerreformpaket profitieren auch Unternehmen, und zwar speziell die Klein- und Mittelbetriebe beziehungsweise die Einpersonenunternehmen, auf die ich auch noch kurz eingehen möchte. Die Kleinunternehmergrenze wird von 30 000 Euro auf 35 000 Euro angehoben und dadurch unter anderem der Zugang zu einer einfacheren Pauschalierung erleichtert. Der Zugang zur Pauschalierung bedeutet, dass der administrative Aufwand für Aufzeichnungen viel geringer ist und sich die Unternehmen damit unnötige Kosten ersparen können.

Des Weiteren wird die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter von 400 Euro auf 800 Euro angehoben. Das ist ein durchaus sinnvoller Schritt, denn damit können in Zukunft zum Beispiel Handys, Drucker und so weiter sofort abgeschrieben werden, ihre Abschreibung muss nicht auf mehrere Jahre aufgeteilt werden. (Bundesrat Schennach: ... fünf Jahre!)

Bei Tagesordnungspunkt 2 diskutieren wir unter anderem das gemeinsame Ergebnis der Seniorenverbände beim Pensionsgipfel. Ich möchte da speziell die Pensionserhö­hung von 3,6 Prozent für Pensionen bis 1 111 Euro hervorheben.

Meine Damen und Herren! Es gibt speziell in den ländlichen Gebieten sehr viele Pensionistinnen und Pensionisten, die mit 1 000 Euro Pension auskommen müssen. Es ist richtig und gerade für diese Gruppe sehr wichtig, die Pensionen stärker anzu­heben. Bei einer Bruttopension von 1 000 Euro reden wir von jährlich circa 500 Euro, die die Pensionsanpassung den Pensionistinnen und Pensionisten ab dem Jahr 2020 bringen wird.

Zudem werden, wie schon bei Tagesordnungspunkt 1 ausgeführt, die Krankenver­siche­rungsbeiträge gesenkt und der Pensionistenabsetzbetrag erhöht, was den Pen­sionisten zusätzlich 200 Euro jährlich bringen wird. Damit kann auch ihre Kaufkraft angehoben werden. Es ist ja für viele unserer Pensionistinnen und Pensionisten auch nach der Pensionserhöhung noch schwierig genug, mit der Pension das Auslangen zu finden.

Des Weiteren möchte ich noch auf Tagesordnungspunkt 3, Pflegeregress und Pflege­finanzierung, eingehen. 2017 wurde der Pflegeregress abgeschafft. Zu diesem Zeit­punkt konnte der tatsächliche Einnahmenentfall für Gemeinden und Länder noch nicht genau beziffert werden, durch anschließende Erhebungen in den Gemeinden und Ländern kann der Entfall nun mit jährlich 300 Millionen Euro beziffert werden. Wir be­schließen heute mit einem Sondergesetz, dass in den nächsten zwei Jahren 300 Millio­nen Euro an die Länder und Gemeinden refundiert werden.

Dieser Beschluss zeigt aber auch, dass die stationäre Pflege sehr kostspielig ist. Sei­tens der Volkspartei bekennen wir uns ausdrücklich dazu, die Pflege zu Hause zu stärken, zu intensivieren und natürlich auch finanziell zu unterstützen. Es ist uns seitens der Volkspartei besonders wichtig, dass unsere betagten Menschen mit geeig­neter Unterstützung so lange wie möglich in ihren eigenen vier Wänden leben können. (Zwischenruf der Bundesrätin Schumann.)

Zudem wird mit dem Tagesordnungspunkt 6 der Beschluss gefasst, dass Internet­giganten wie Facebook, Google oder Amazon in Zukunft mit einer 5-prozentigen Steuer auf Onlinewerbeumsätze belastet werden. Dagegen kann wahrscheinlich niemand etwas haben.

Zusammengefasst beschließen wir heute unter anderem ein Maßnahmenpaket, welches speziell Menschen mit geringerem Einkommen – egal, ob Arbeitnehmerin und Arbeiter­nehmer, Unternehmerin und Unternehmer, Land- und Forstwirte und Land- und Forst­wirtinnen oder Pensionistinnen und Pensionisten – entlastet und unterstützt. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP sowie der Bundesrätinnen Mühlwerth und Steiner-Wieser.)

10.25

Vizepräsident Hubert Koller, MA: Danke schön. – Wir dürfen nun auch die Bundes­ministerin für Soziales und Gesundheit, Frau Dr.in Brigitte Zarfl, begrüßen. (Allgemeiner Beifall.)

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Gerhard Leitner. – Bitte.