Berichterstatter Andreas Lackner: Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher via Live­stream! Ich bringe den Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 28. April 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversiche­rungs­ge­setz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialver­sicherungs­ge­setz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Gehaltsgesetz 1956 und das Vertragsbedienstetengesetz 1948 geändert werden (9. COVID-19-Gesetz).

Der schriftliche Bericht liegt Ihnen allen vor.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Mai 2020 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Präsident Robert Seeber: Danke für den Bericht.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Andreas Lackner. Ich erteile dieses.