Berichterstatter Andreas Arthur Spanring: Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 28. April 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Integrationsgesetz, das Verwaltungsrechtliche COVID-19-Begleitgesetz, das Zu­stell­gesetz und das Agrarmarkt Austria Gesetz geändert werden, 12. COVID-19-Gesetz.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage und des Einspruchs am 4. Mai 2020 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Michael Wanner: Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Klara Neurauter. Ich erteile es ihr.