Einlauf

Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Ich gebe noch bekannt, dass seit der letzten beziehungsweise in der heutigen Sitzung insgesamt fünf Anfragen eingebracht wurden.

Eingelangt sind der Gesetzesantrag 274/A-BR/2020 der BundesrätInnen Korinna Schumann, Monika Mühlwerth, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert wird, der gemäß Art. 41 Abs. 1 B-VG in Verbindung mit § 21 der Geschäftsordnung des Bundesrates dem Nationalrat zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung unterbreitet wird, und

der Gesetzesantrag 275/A-BR/2020 der BundesrätInnen Korinna Schumann, Monika Mühlwerth, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das All­gemeine Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversiche­rungsgesetz geändert werden, der gemäß Art. 41 Abs. 1 B-VG in Verbindung mit § 21 der Geschäftsordnung des Bundesrates dem Nationalrat zur geschäfts­ordnungs­mäßi­gen Behandlung unterbreitet wird.

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Die Einberufung der nächsten Sitzung des Bundesrates wird auf schriftlichem Weg erfolgen. Als Sitzungstermin wird Donnerstag, der 4. Juni 2020, 9 Uhr, in Aussicht ge­nom­men.

Für die Tagesordnung dieser Sitzung kommen insbesondere jene Beschlüsse in Be­tracht, die der Nationalrat bis dahin verabschiedet haben wird, soweit diese dem Ein­spruchs­recht beziehungsweise dem Zustimmungsrecht des Bundesrates unterliegen.

Die Ausschussvorberatungen sind für Dienstag, den 2. Juni, 14 Uhr, vorgesehen.

Bevor ich die Sitzung schließe, danke ich noch den Mitarbeitern der Bundesrats­direk­tion für die Unterstützung und Aufbereitung. (Allgemeiner Beifall.) – Vielen Dank!

Ich wünsche allen eine gute Nacht.

Diese Sitzung ist geschlossen.