13.32

Bundesrat Markus Leinfellner (FPÖ, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Kolleginnen und Kollegen! Liebe Österreicherinnen und Österreicher! Ich muss jetzt sagen, ich bin wirklich froh, dass Kollege Reisinger vor mir gesprochen hat, denn bei den Ausführungen von Karlheinz Kornhäusl habe ich geglaubt, ich bin beim falschen Tagesordnungspunkt oder ich habe mir die falschen Vor­bereitungsunterlagen angeschaut. (Bundesrat Bader: Na, na, na!) Also so viel Euphorie kann ich für dieses KIG 2020 jetzt wirklich nicht mitbringen.

Wenn die Bundesregierung ein Milliardenpaket verspricht, dann sollte man, das haben wir alle, glaube ich, inzwischen gelernt, sich das Paket auch zwischen den Zeilen an­schauen, dann muss man sich die wesentlichen Punkte darin anschauen. Ein Paket, das wir Freiheitliche dem Grunde nach hier seit vielen, vielen Wochen fordern, wurde durch diese Bundesregierung so verkompliziert, dass es den Gemeinden nahezu unmög­lich ist, diese finanziellen Mittel, diese Milliarde auch tatsächlich abzuholen. Da drinnen findet sich eine Vielzahl an Punkten, die mit diesem Investitionspaket noch nicht abgedeckt ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wie wir heute im Ausschuss gehört haben, sind es bis zu 2,2 Milliarden Euro, die den österreichischen Gemeinden im Jahr 2020 tat­sächlich an liquiden Mitteln fehlen. Ich sage, in dieser Coronakrise oder durch diesen Coronawahnsinn, der von dieser Bundesregierung auch mit verursacht wurde – ja, sie trägt auch einen Teil der Schuld daran, dass diese 2,2 Milliarden Euro in den Gemeinde fehlen –, ist es für die Gemeinden nicht leichter geworden, die Mittel zur Deckung ihrer Haushaltsausgaben tatsächlich aufzubringen. Und jetzt stellt sich diese schwarz-grüne Bundesregierung hin und tut so, als wäre sie mit dieser Milliarde der große Retter der Gemeinden und der große Retter der Wirtschaft: 1 Milliarde Euro, die im Nachhinein und nur für eine sehr beschränkte Auswahl an Investitionsprojekten ausbezahlt wird.

2 Milliarden Euro an Liquidität fehlen in den Gemeinden. 1 Milliarde Euro wird aus­gegeben, und zwar im Nachhinein. Jetzt frage ich Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren: Wie sollen die Gemeinden investieren, wenn ihnen 2 Milliarden Euro fehlen und diese Bundesregierung ein Paket schnürt, mit dem sie 1 Milliarde Euro im Nachhinein auszahlt? Das kommt mir so vor, als wenn ich einem Ertrinkenden auf hoher See zurufe, dass ich ihm zu Weihnachten 50 Prozent zu seinem Schwimmkurs dazuzahle. Das ist etwas, mit dem die Gemeinden nichts anfangen können. (Beifall bei der FPÖ.)

Das ist auch kein Hilfspaket, wie wir uns das vorstellen. Das ist kein Hilfspaket, mit dem Gemeinden rasch und unbürokratisch geholfen werden kann. Das Paket hat eher den Anschein eines Hilflosenpaketes, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Wie passt das Ganze mit der Senkung der Haftungsobergrenzen in den Gemeinden zusammen? Wie sollen die Gemeinden Kredite aufnehmen? Wie sollen die Gemeinden vorfinanzieren? Ich sage, es wäre nur sinnvoll, die Haftungsobergrenzen wieder auf 120 Prozent anzuheben. Das wäre etwas, was den Gemeinden wirklich rasch, unbüro­kratisch und schnell helfen würde, damit sie die Projekte, die geplant sind, auch tat­sächlich finanzieren und abschließen können.

Aus diesem Grund darf ich an dieser Stelle folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der BundesrätInnen Markus Leinfellner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Haftungs­obergrenze für Gemeinden“

Der Bundesrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG vom 16. August 2017 betreffend die Regelungen zu den Haftungsobergrenzen auszusetzen und den Berechnungsfaktor für die Haftungsobergrenze von Gemeinden zumindest bis zum 31.12.2022 wieder mit 120% festzulegen“

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Ich darf Sie alle einladen, diesem Antrag auch tatsächlich zuzustimmen. Das ist etwas, was unbürokratisch und rasch helfen würde und unseren Gemeinden die finanziellen Möglichkeiten gerade in dieser schwierigen Zeit wirklich sichern würde.

Ich frage Sie auch: Warum hat man die Auswahl der Projekte in diesem Milliardenpaket bewusst eingeschränkt? Jetzt hat man wenigstens Straßensanierungsmaßnahmen auf­genommen, den Straßenbau hat man nach wie vor nicht drinnen, und das ist in vielen Kommunen eine wesentliche Ausgabe. Kollege Angerer hat es am 18. Juni im Natio­nalrat sehr richtig erwähnt, auch für die Kollegen von den Grünen: Wir haben noch keine Elektroautos fliegen gesehen. – Das muss uns allen bewusst sein und der Straßenbau ist eine wesentliche Ausgabe der Gemeinden.

Durch diese 2 Milliarden Euro, die uns dieses Jahr fehlen, sind viele, viele Projekte nicht abgedeckt, sind in Mitleidenschaft gezogen, trotz dieses 1-Milliarde-Euro-Hilfspakets.

Wie gesagt, das Kommunalinvestitionsgesetz ist ein Gesetz, das auf zwei DIN-A4-Seiten Platz gefunden hat. Trotzdem hat man es geschafft, es so zu verkomplizieren, dass man es mit diesen Regelungen den Gemeinden nahezu unmöglich macht, das Geld auch wirklich abzuholen. Weniger ist oft mehr, meine sehr geehrten Damen und Herren. Wenn man gewollt hätte, dass dieses Geld wirklich bei den Kommunen ankommt, wenn man gewollt hätte, dass dieses Geld tatsächlich in der Wirtschaft ankommt, dann hätte man es nicht nur auf diese ausgewählten Projekte beschränkt, sondern hätte es viel globaler gehalten, zum Beispiel zur Verwendung für die gemeindeeigene Infrastruktur. Das wäre etwas gewesen, mit dem jede Gemeinde ihre Investitionen weiter tätigen und das Geld auch tatsächlich abholen hätte können. In Verbindung mit einer Haftungsobergrenze von 120 Prozent wäre das für dieses Jahr sicher ein sinnvolles Paket geworden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, viele, viele Bürgermeister – wir stehen in der Steiermark vor Wahlen – werden auf uns zukommen und werden auch sagen: Unsere Projekte können wir mit diesem Paket nicht finanzieren und nicht ermöglichen, weil darin einfach viele Punkte fehlen!

Und was passiert dann? – Dann müssen wir wieder nachbessern. Das alles hätten wir uns ersparen können, wenn wir dieses Gesetz globaler gehalten hätten, nicht so ein­geschränkt wie jetzt. Diese Bundesregierung muss endlich einmal aufhören, ihre Ge­schenke so zu verpacken, dass sie der Empfänger nicht mehr auspacken kann.

Ich darf Sie abschließend einladen: Stimmen Sie unserem Antrag zu, die Haftungs­obergrenze auf 120 Prozent zu erhöhen! Das ist etwas, was den Gemeinden tatsächlich helfen würde. (Beifall bei der FPÖ.)

13.39

Präsident Robert Seeber: Der von den Bundesräten Markus Leinfellner, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „Haftungsobergrenze für Gemeinden“ ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Andreas Lackner. Ich erteile ihm dieses.