Berichterstatter Ernest Schwindsackl: Herr Präsident! Werte MinisterInnen! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Justizausschusses über den Be­schluss des Nationalrates vom 18. Juni 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 in der Justiz (1. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz – 1. COVID-19-JuBG), das 2. Bundesgesetz betreffend Begleit­maß­nahmen zu COVID-19 in der Justiz (2. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz – 2. COVID-19-JuBG), die Rechtsanwaltsordnung, das Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter und das Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Gesetz geändert werden.

Da die wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Krise noch andauern, sollen verschiedene der durch das 2. COVID-19-Justizbegleitgesetz geänderten Fristen nochmals um einige Monate verlängert werden.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher sogleich zur Antrag­stellung.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 24. Juni 2020 mit Stim­men­einhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Weiters bringe ich den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Natio­nalrates vom 18. Juni 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Verwaltungs­rechtliche COVID-19-Begleitgesetz geändert wird.

§ 3 Abs. 1 Verwaltungsrechtliches COVID-19-Begleitgesetznormiert gesetzliche Ver­haltenspflichten bei bestimmten Amtshandlungen. Da eine Parallelregelung zu den maßgeblichen Regelungen der COVID-19 Lockerungsverordnung nicht zweckmäßig erscheint, soll künftig an den Inhalt der Verordnungsregelungen angeknüpft werden.

Auch dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher sogleich zur Antragstellung.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 24. Juni 2020 mit Stimmen­mehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Präsident Robert Seeber: Danke schön.

Ich begrüße die beiden Ministerinnen Karoline Edtstadler und Alma Zadić recht herzlich bei uns. (Beifall bei der ÖVP sowie bei BundesrätInnen von SPÖ und FPÖ.)

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Andreas Arthur Spanlang. Ich erteile es ihm. (Ruf bei der FPÖ: Spanring!) – Spanring, Entschuldigung! (Bundesrat Spanring – auf dem Weg zum Rednerpult –: Kein Problem!)