14.48

Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M.: Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren Bundesräte! Ich freue mich sehr, dass wir heute über diesen Initiativ­antrag sprechen, denn er schafft Rahmenbedingungen, um die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Coronakrise zumindest ein bisschen abzufedern. Er enthält einen Mix an unterschiedlichen Maßnahmen und bietet somit eine finanzielle Verschnaufpause für viele Menschen und auch viele kleine Unternehmen.

Im Bereich des Unterhaltsrechts soll es die Möglichkeit geben, einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss auch ohne Beantragung der Exekution zu stellen, und zwar über den 30. Juni hinaus bis zum 31. Oktober 2020. Damit soll Kindern weiterhin die Mög­lichkeit gegeben werden, dass sie rasch zum Unterhaltsvorschuss kommen, ohne dass gerade jetzt in der Krise ein Exekutionsverfahren eingeleitet werden muss. 

Betreffend Kredite haben wir uns darauf verständigt, dass die Kreditrückzahlungen bis zum 31. Oktober 2020 gestundet werden können. Somit gibt es Erleichterungen sowohl für Verbraucher als auch für kleine Unternehmer.

Betreffend Gesellschaftsrecht wissen wir auch, dass beispielsweise die Societas Euro­paea große Hauptversammlungen hat. Deswegen haben wir die Möglichkeit geschaffen, eine Hauptversammlung innerhalb der ersten zwölf Monate des Geschäftsjahres durch­zuführen. Das schafft auch Erleichterungen, denn wir wissen, bei diesen Haupt­versammlungen begegnen sich viele Menschen und die müssen gerade in Zeiten der Krise gut geplant werden.

Auch betreffend Insolvenz wissen wir, dass viele Unternehmen vor der Entscheidung stehen: Muss ich jetzt einen Insolvenzantrag stellen oder nicht?, denn es besteht natürlich eine Insolvenzantragspflicht bei Überschuldung. Damit sich die Unternehme­rinnen und Unternehmer etwas leichter tun, haben wir jetzt diese Aussetzung weiter verlängert, sodass genügend Zeit bleibt, dass Unternehmerinnen und Unternehmer prüfen können, ob eine valide Fortbestehensprognose besteht.

Zudem haben wir auch Erleichterungen im Zusammenhang mit der Kreditvergabe der Gesellschafter geschaffen. Wir wissen, das ist immer ein heikler Punkt, aber in Zeiten der Krise soll es Erleichterungen für die Kreditgewährung durch Gesellschafter geben.

Ich kann nur sagen, ich hoffe, dass wir mit diesem Bündel an Maßnahmen manchen Menschen und Unternehmerinnen und Unternehmern eine Stütze sein können, damit sie leichter durch diese Krise kommen.

Zum Abschluss möchte ich mich auch bei Ihnen, meine Damen und Herren, dafür be­danken, dass Sie sich für diese Sondersitzung des Bundesrates so kurzfristig zusam­mengefunden haben und wir heute die Möglichkeit haben, über diesen Initiativantrag beziehungsweise Beschluss des Nationalrates abzustimmen. Gleichzeitig freue ich mich sehr, dass dieser Antrag im Justizausschuss, aber auch im Nationalratsplenum die Zustimmung aller Fraktionen gefunden hat, und ich hoffe, dass auch hier im Bundesrat alle Fraktionen diesem Antrag zustimmen. Herzlichen Dank. Danke schön. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

14.52

Vizepräsident Michael Wanner: Danke schön, Frau Minister.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Schwarz-Fuchs. Ich erteile es ihr.