Berichterstatter Dr. Peter Raggl: Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 18. Juni 2020 betreffend ein Bundesgesetz über einen Zweckzuschuss an die Länder aufgrund der COVID-19-Krise.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 30. Juni 2020 mit Stimmen­einhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich bringe weiters den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Natio­nalrates vom 18. Juni 2020 betreffend Änderung des Bundesgesetzes über das Inver­kehrbringen von Mund-Nasen-Schnellmasken während der Corona-COVID-19-Pande­mie.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, daher komme ich gleich zur Antrag­stellung.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 30. Juni 2020 mit Stim­menmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Schließlich bringe ich noch den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 18. Juni 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Epide­miegesetz 1950 geändert wird.

Auch dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, und ich komme daher gleich zur Antragstellung.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 30. Juni 2020 mit Stimmen­einhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Mag. Christian Buchmann: Danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Reinhard Pisec. Ich erteile ihm dieses.