13.12

Bundesrätin Ing. Isabella Kaltenegger (ÖVP, Steiermark): Herr Präsident! Geschätzte Frau Ministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte ZuseherInnen zu Hause! Ich möchte heute mit einem Zitat des großen katholischen Sozialreformers Adolph Kolping beginnen. Kolping erlernte das Handwerk des Schusters, wurde erst mit 31 Jahren zum Priester geweiht, und im Zuge der industriellen Revolution gründete er einen katholischen Gesellenverein, um der drohenden Verarmung der Arbeiterschaft entgegenzuwirken und den Jugendlichen eine Perspektive aufzuzeigen.

Zum Thema Familie sagte er: „Das Erste, das der Mensch im Leben vorfindet, das Letzte, wonach er die Hand ausstreckt, das Kostbarste, was der Mensch im Leben besitzt, ist die Familie.“ Ich beginne mit diesem Zitat, weil es auch heute in diesem Punkt um die Familie geht und wir auch heute darauf schauen müssen, welche Gruppen in unserer Gesellschaft von den aktuellen Entwicklungen besonders negativ betroffen sind.

Mit der hier vorliegenden Regelung sollen Familien, die vor Jahren einen Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld in Anspruch genommen haben, entlastet werden. Dieser Zu­schuss war als eine Art Familienkredit zu sehen, und von den Rückforderungen dieser Zuschüsse aus den Jahren 2015 und 2016 wird nun Abstand genommen. Bereits be­scheidmäßig festgesetzte Abgaben, die die Jahre 2015 und 2016 betreffen, werden auch wieder rückabgewickelt. Diese Bereinigung der alten Novelle umfasst circa 4 000 Fälle, und es handelt sich um einen Betrag von 4 Millionen Euro, also durchschnittlich 1 000 Euro pro Antragsfall.

Die Covid-19-Krise führt nicht nur bei den Unternehmen zu existenzbedrohenden Situ­ationen, sondern auch viele Familien stehen vor großen Herausforderungen. Die Bun­desregierung hat ein beachtliches Maßnahmenpaket in Gang gesetzt, das insbesondere Familien hilft, die Auswirkungen der Covid-Krise so weit wie möglich auszugleichen: die Auszahlung des Kinderbonus im September, die Aufstockung des Familienhärtefonds auf 100 Millionen Euro. Dazu haben wir bereits 111 775 Anträge, 93 Prozent sind bereits bearbeitet und 91 Millionen Euro zur Auszahlung freigegeben – nur damit man diese Dimension betrachtet. Die Anhebung der Zuverdienstgrenze für Studenten auf 15 000 Euro und die Verlängerung der Sonderbetreuungszeit für Eltern sind nur einige Beispiele. Diese Maßnahmen zeigen, dass nicht nur geredet wird, sondern sehr konkrete und zielgerichtete Maßnahmenbündel erarbeitet wurden, die dort ansetzen, wo es am dringendsten notwendig ist. Deshalb bitte ich Sie um Ihre Unterstützung. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei BundesrätInnen der Grünen.)

13.15

Vizepräsident Mag. Christian Buchmann: Mag.a Sandra Gerdenitsch ist als Nächste zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Bundesrätin.