13.26

Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne, Oberösterreich): Herr Präsi­dent! Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Nicht nur die Familien sind von der Pandemie betroffen, aber manche Familien beson­ders hart. Wenn dazu noch große finanzielle Sorgen kommen, wird die Situation in vielen Fällen unerträglich.

Mit diesem heutigen Gesetz sind wir in der Lage, eine zusätzliche finanzielle Belas­tung von circa 4 000 Familien abzuwenden. BezieherInnen des Zuschusses zum Kin­derbe­treu­ungsgeld im Zeitraum 2015 und 2016 werden von der Rückzahlung dieses Zuschusses entbunden. Das bedeutet in der Praxis, dass es zu keiner Einhebung einer etwaigen Rückzahlung kommt beziehungsweise schon ausgestellte Festsetzungs­be­scheide aufgehoben werden. Die durchschnittliche Höhe der nun nicht zu leistenden Rückzahlung beträgt circa 1 000 Euro pro Familie oder Alleinerziehender, Alleinerzie­hendem. Somit helfen wir in der Krise ein weiteres Mal und setzen auch einen Schritt zur Linderung der Kinderarmut. Das sollte in unser aller Sinne sein. – Ich danke für die breite Zustimmung. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

13.27

Vizepräsident Mag. Christian Buchmann: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Bundes­rätin Mag.a Daniela Gruber-Pruner. – Bitte.