Berichterstatter Ernest Schwindsackl: Geschätzte Frau Präsident! Werte Frauen Bundesministerinnen! Ich bringe den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 23. September 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das 2. Bundesgesetz betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 in der Justiz geändert wird.

Aufgrund der andauernden wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Krise ist es notwendig, in wirtschaftliche Schwierigkeiten geratene Kreditnehmer weiterhin zu entlasten.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antrag­stel­lung.

Der Justizausschuss stellt den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des National­rates keinen Einspruch zu erheben.

Präsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Vielen Dank für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger. – Bitte, Frau Bundesrätin, ich erteile es Ihnen.