14.19

Bundesrätin Mag. Christine Schwarz-Fuchs (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zu­schauerinnen und Zuschauer vor den Bildschirmen! Die Coronakrise dauert weiterhin an und hat uns nach wie vor im Griff. Die Nebenwirkungen dieser Krise treffen uns alle. Wir unterliegen weiterhin Beschränkungen in unserem täglichen Leben, sei dies im Arbeits­leben, beim Einkaufen, bei der Sportausübung, der Vereinstätigkeit oder der Pflege unserer persönlichen Kontakte.

Die Coronakrise bringt auch schwerwiegende soziale und wirtschaftliche Probleme mit sich. Bundeskanzler Sebastian Kurz hat erst vor wenigen Tagen gesagt, wir führen einen „Dreikampf“: den „Kampf um jeden Covid-Patienten“, den „Kampf um jeden Betrieb“ und den „Kampf um jeden Arbeitsplatz“.

Viele Bürgerinnen und Bürger sind arbeitslos geworden (Zwischenruf des Bundesrates Schennach) und viele andere befinden sich weiterhin in Kurzarbeit und müssen sich Sorgen um ihren Arbeitsplatz machen. Unternehmerinnen und Unternehmer kämpfen mit dem Rückgang des Wirtschaftswachstums und mit der schwierigen Auftragslage.

Diese Existenzsorgen sind real und werden uns noch länger begleiten. Wir müssen die vielen Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen, die unverschuldet in eine Notlage geraten sind, schützen und weiterhin unterstützen. Die gegenständliche Vorlage zielt darauf ab, Kreditstundungen weiterhin zu ermöglichen und Insolvenzanträge wegen Überschuldung zu verhindern. Sie wird daher schlicht den derzeitigen realen Verhält­nissen gerecht und nimmt den enormen Druck, der auf den Betroffenen lastet.

Nach dem derzeitigen Stand ist in naher Zukunft nicht mit einer Entspannung bei den wirtschaftlichen und sozialen Folgen zu rechnen. Gerade deshalb ist es wichtig, den Kreditnehmerinnen und Kreditnehmern Luft zum Atmen zu verschaffen. Durch die Rückzahlungsstundungen bis zum 31. Jänner 2021 wird der finanzielle Druck auf die Betroffenen etwas abgefedert. Eine drohende Überschuldung und somit Insolvenzen vieler Unternehmer – insbesondere von Kleinunternehmen – würde die derzeitige Situ­ation noch weiter verschärfen.

Die mit der gegenständlichen Gesetzesvorlage vorgeschlagenen Fristverlängerungen sind daher dringend notwendig, um den realen Problemen zu begegnen und den Be­troffenen, seien dies Private oder Unternehmen, in dieser schwierigen Zeit zur Seite zu stehen. Mit den geplanten Fristverlängerungen soll die Chance gegeben werden, diese schwierigen Zeiten durchzutauchen, bis sich die Wirtschafts- und Arbeitsmarktlage wieder verbessert.

Wir haben schon zahlreiche Maßnahmen beschlossen, die auf eine Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Krise abzielen. (Zwischenruf des Bundesrates Schennach.) Ich möchte da beispielsweise den Fixkostenzuschuss nennen, die Kurzarbeits­rege­lungen sowie den Härtefallfonds. Diese Maßnahmen greifen und kommen an.

Um die Überlebenschancen unserer österreichischen Unternehmen und somit die Siche­rung vieler Arbeitsplätze zu unterstützen, ist aber ein umfassendes Maßnahmenbündel essenziell. Daher ist auch die Stundung der Kreditraten weiterhin sehr wichtig, um die gespannte Liquiditätssituation trotz Umsatzeinbrüchen etwas zu entschärfen. Natürlich stellt sich heute schon die Frage, was nach Ablauf dieser gesetzlichen Fristen passiert. Es ist aus heutiger Sicht nicht davon auszugehen, dass die durch die Coronakrise aus­gelöste Ausnahmesituation in wenigen Monaten vorüber sein wird, vielmehr ist davon auszugehen, dass uns die wirtschaftlichen und sozialen Folgen dieser Krise noch sehr viel länger begleiten und beschäftigen werden.

Wir werden hier sicher noch öfter über die Auswirkungen der Coronakrise und die Maß­nahmen, die zur Abfederung der dadurch entstehenden Härten notwendig sind, dis­kutieren. Wie die Entwicklungen hinsichtlich der Bekämpfung der Coronakrise sowie der Wirtschafts- und Arbeitsmarktsituation verlaufen werden, lässt sich heute nicht einmal annähernd abschließend beurteilen. Es ist daher durchaus sinnvoll, auf die heute schon absehbaren Entwicklungen zu reagieren und die gebotenen Maßnahmen für die nächsten drei Monate zu beschließen.

Wie bereits erwähnt, soll diese Maßnahme nicht nur unseren Unternehmen helfen, sondern auch den vielen Österreicherinnen und Österreichern, die, zum Beispiel um Wohnraum zu finanzieren, einen Kredit aufgenommen haben und unverschuldet arbeits­los geworden sind oder sich in Kurzarbeit befinden. Sie mussten erleben, wie sie von einem Tag auf den anderen plötzlich mit weniger Einkommen auskommen müssen, und niemand weiß aktuell, wie lange diese Situation andauern wird. Diese Personen sollen sich wirtschaftlich erholen können, ohne nun als weitere Folge der Arbeitslosigkeit oder der Kurzarbeit zum Beispiel auch ihre Wohnung zu verlieren.

Die Kreditstundungen verlängern übrigens die Laufzeiten automatisch, solange der Kreditnehmer mit seiner Bank nichts anderes vereinbart. Das heißt, die Höhe be­ziehungsweise die Beträge der jeweiligen Ratenzahlungen bleiben nach der Periode der Kreditstundungen in der gleichen Höhe wie vor dieser für alle unerwarteten Krise.

Aber auch die bereits erwähnte Verlängerung der Aussetzung der Insolvenz­antrags­pflicht ist von großer Bedeutung. Die gegenständliche Krise trifft zahlreiche Unterneh­men aus diversen Sparten. Aus Gesprächen mit verschiedensten Unternehmen weiß ich, dass viele aufgrund der Coronakrise mit Problemen zu kämpfen haben. Neben der schwierigen Auftragslage und den damit verbundenen Umsatzeinbußen gibt es die Sorge um die Mitarbeiter beziehungsweise um den Erhalt von Arbeitsplätzen.

Aktuellen Zahlen von dieser Woche zufolge haben bisher im Jahr 2020 bereits 13 300 Dienstnehmer aufgrund einer Insolvenz ihre Arbeit verloren. Im Vergleich dazu waren es im gesamten Jahr 2019 12 200 Dienstnehmer. Um möglichst viele Arbeits­plätze erhalten zu können, ist es daher von großer Bedeutung, jene Unternehmen zu unterstützen, die von dieser Krise besonders getroffen wurden. Es ist daher wichtig, dass die Frist erstreckt wird, damit die Unternehmen nicht wegen allfälliger Überschuldung in die Zwangslage kommen, Insolvenzanträge stellen zu müssen. Es geht darum, vor­zeitige Insolvenzverfahren zu verhindern, die nach einer Stabilisierung dieser aktuell sehr herausfordernden wirtschaftlichen Lage hoffentlich nicht mehr notwendig sein wer­den.

Aus all diesen Gründen unterstütze ich diesen Antrag für diese Fristverlängerungen. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen. – Bundesrat Schennach: Super Rede! Super!)

14.27

Präsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Vizepräsidentin Mag.a Elisabeth Grossmann. – Bitte schön.