17.55

Bundesrat Markus Leinfellner (FPÖ, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Österreicherinnen und Öster­reicher! Es wurde zu diesem Tagesordnungspunkt nun sehr vieles gesagt, und ich möchte das auch nur mehr ergänzen.

Vorausschicken darf ich: Wir werden sowohl dem Verkehrstelematikbericht als auch dem Bericht über die technischen Unterwegskontrollen zustimmen. Die Digitalisierung im Bereich der Mobilität, vernetzte Fahrzeuge – also Fahrzeuge, die untereinander kom­munizieren – und die digitale Verkehrsinfrastruktur sind auch uns wesentliche Anliegen. Ich bin sehr froh, dass im Bereich Graz eine Teststrecke für vernetzte Fahrzeuge eingerichtet wurde und da bereits große Fortschritte erzielt werden konnten.

Den Bericht über die technischen Unterwegskontrollen sehe ich jedoch etwas kritischer und möchte auch dazu noch einige Dinge anführen. Im Jahr 2019, wir haben es heute schon gehört, wurden 211 214 Fahrzeuge mit Verdacht auf technische Mängel aus dem fließenden Verkehr ausgeleitet und einer Kontrolle unterzogen. Neben den fahrzeug­technischen Aspekten wurden im Zuge der Kontrolle die Lenk- und Ruhezeiten von 107 773 Fahrern kontrolliert und 159 503 Verstöße festgestellt. Diese Verstöße umfas­sen Lenkzeiten, Ruhezeiten, Fahrtenunterbrechungen, Kontrollgerätemanipu­latio­nen und vieles mehr.

Aus diesem Bericht geht aber leider nicht hervor, bei wie vielen Fahrern ein oder mehrere Verstöße festgestellt wurden. Es gibt in dem Bericht auch keine detaillierte Tabelle über die Verstöße, aus der diese Dinge hervorgehen würden. Was wir aber sehr wohl wissen, ist, dass der Anteil der österreichischen Fahrzeuge bei 19,27 Prozent liegt. Die restlichen Fahrzeuge stammen aus EU-Staaten und der größte Anteil aus Drittstaaten, meine sehr geehrten Damen und Herren! Was wir aber nicht wissen, ist, welche Maßnahmen gesetzt werden, damit diese Fahrzeuge unsere Verkehrssicherheit in Österreich nicht mehr gefährden.

Ich möchte aber auch noch auf die Verhältnismäßigkeit der Bußgelder eingehen und darf hierfür ein Beispiel nennen: Ein Lkw wird angehalten, weil ein Haarriss im Rücklicht festgestellt wird. Das wird als schwerer Mangel gewertet, obwohl es keinen Wasser­eintritt oder keine Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit des Rücklichtes gibt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, eine Heckcellone kostet 29 Euro. Die Strafe für den Fahrer war 150 Euro, die Strafe für den Unternehmer auch 150 Euro. Das heißt, wir haben ein Bußgeld in der Höhe von 300 Euro, das einem Reparaturpreis von 29 Euro gegenübersteht, und das steht in keiner Verhältnismäßigkeit mehr zu den Kosten. Genau da, meine sehr geehrten Damen und Herren, bedarf es einer Änderung und einer Anpassung an die Lebenswirklichkeit.

Ebenso darf hinterfragt werden, wie es bei 107 773 kontrollierten Fahrern zu 159 000 Ver­stößen kommen konnte. Wenn man sich die Verstöße genauer anschaut, so kommt man rasch zu dem Schluss, dass es auch da eine Anpassung an die Lebenswirklichkeit braucht. Es handelt sich in vielen Fällen um geringfügige Überschreitungen von Lenk­zeiten, um Überschreitungen im Minutenbereich, und das im Nahverkehr.

Wodurch kommt es zu diesen Überschreitungen im Minutenbereich? – Durch unvor­hersehbare Staus, durch die es einfach länger dauert, durch die sie 1 Minute, 2 Minuten über der Lenkzeit sind. Kommt es aber zu einer Kontrolle, werden auch die 28 Tage davor mitkontrolliert, und so kommt man rasch auf 20 Delikte oder mehr.

Wenn man sich anschaut, dass das ein Bußgeld von in Summe 1 000, 2 000 Euro oder sogar mehr ausmacht, erkennt man, dass auch das in keiner Relation mehr zur Lebens­wirklichkeit steht – und vor allem in keiner Relation zu den Gehältern der Lkw-Fahrer, die tagtäglich wirklich großartige Arbeit verrichten und Großartiges leisten. Sie sind vielleicht 1 Minute oder 2 Minuten im Stau gestanden, haben die Lenkzeit – zum Beispiel in Wien auf der Tangente – geringfügig überschritten und bekommen dann ein Bußgeld aufgebrummt, das ihr Monatseinkommen um einiges übersteigt. Ich sage Ihnen, das sind keine Gefährder, und diese Kontrollen und diese Minutenreiterei tragen definitiv nicht zur Verkehrssicherheit bei. (Präsidentin Eder-Gitschthaler übernimmt den Vorsitz.)

Sehr wohl allerdings zu einer Gefährdung der Verkehrssicherheit tragen Lenker bei, die in einem durch verbotenen Suchtmittelkonsum beeinträchtigten Zustand unterwegs und deswegen fahruntauglich sind. In diesem Bereich wünschen wir uns wirklich die Sicherstellung eines effektiven Einschreitens, denn genau von diesen Drogenlenkern geht ein erhebliches Unfallrisiko aus. Eine Dunkelzifferstudie des Kuratoriums für Verkehrssicherheit geht davon aus, dass auf vier Alkolenker ein Drogenlenker kommt. Genau in diesem Bereich muss die Kontrolltätigkeit verbreitert werden.

Aus diesem Grund darf ich an dieser Stelle folgenden Entschließungsantrag einbringen:

Entschließungsantrag

der BundesrätInnen Markus Leinfellner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Sicher­stellung eines effektiven Einschreitens gegen Lenkerinnen und Lenker, die sich auf Grund von verbotenem Suchtgiftkonsum in einem fahruntauglichen Zustand befinden“

Der Bundesrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie und der Bundesminister für Inneres werden ersucht, die im Ministerialentwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 (32. StVO-Novelle) und das Führerscheingesetz geändert werden (144/ME), vorgeschlagenen Bestimmungen zur Sicherstellung eines effektiven Einschreitens gegen Lenkerinnen und Lenker, die sich auf Grund von verbotenem Suchtgiftkonsum in einem fahruntauglichen Zustand befinden, im Sinne der Entschließung vom 3.7.2019 zu adaptieren, und noch 2020 eine Regierungsvorlage dem Nationalrat zuzuleiten.“

*****

Meine sehr geehrten Damen und Herren, eine Annahme und in weiterer Folge auch eine rasche Umsetzung dieses Entschließungsantrages würden die Verkehrssicherheit in Österreich tatsächlich erhöhen. Diese Sekkiererei und Minutenreiterei bei den Kontrollen unserer Lkw-Fahrer tun es mit Sicherheit nicht. (Beifall bei der FPÖ.)

18.03

Präsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Der von den Bundesräten Markus Leinfellner, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „Sicherstellung eines effektiven Einschreitens gegen Lenkerinnen und Lenker, die sich auf Grund von verbotenem Suchtgiftkonsum in einem fahruntauglichen Zustand befinden“ ist ordnungs­gemäß eingebracht, genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Otto Auer. – Bitte, Herr Bundesrat, ich erteile es Ihnen.