12.07
Bundesrat Michael Bernard (FPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Sehr geehrte Damen und Herren vor den Bildschirmen! In den letzten Stunden, Tagen, Wochen und Monaten beschert uns die türkis-grüne Wach- und Schließ- und Belastungsgesellschaft namens Bundesregierung immer wieder neue Überraschungen. Sie agiert wie der Vignettenman, der täglich im „Ö3-Wecker“ von 5 Uhr bis 9 Uhr, damals, 1997, mit Harry und Pepi, auf Ö3 zu hören war. Der Leitspruch war: „ohne furcht und ohne hirn“, „hahaa, schurke!“. Jetzt heißen die handelnden Personen anscheinend Sebastian und Werner. Damals ist es aber nicht um die Grundrechte der österreichischen Bevölkerung, um die Sicherung unseres Wirtschaftsstandorts und damit den Erhalt der Arbeitsplätze und vieles mehr gegangen.
Beim Verhalten der schwarz/türkis-grünen Bundesregierung, zum Beispiel bei der Erstellung von Verordnungen oder Gesetzentwürfen und der teilweisen Missachtung der Grundrechte, werden Kindheitserinnerungen wach. Als Kind verbrachte ich viele Sommerurlaube mit meinen Eltern am Plattensee, am sogenannten Balaton. Jedes Jahr trafen wir Familien aus der DDR, die ihren Urlaub auch in den Ferienbungalows verbrachten. Am Abend am Lagerfeuer teilten die Familien aus der DDR mir und meinen Eltern die Machenschaften der Amtierenden und deren Maßnahmen mit. Zum Beispiel durften sich nie alle Familienmitglieder treffen und auch nicht gemeinsam auf Urlaub fahren, da sonst für die Amtierenden die Gefahr bestanden hätte, dass viele nicht mehr zurückgekehrt wären. Die Menschen hatten Angst vor Polizeieinheiten, die geschickt wurden, auch in den privaten Wohnbereich, wenn man eine andere Meinung zu einem Thema hatte und sich traute, dies zu sagen. Die Bevölkerung wurde durch das Schüren von Angst gezwungen, verschiedenste Handlungen der Amtierenden umzusetzen und vieles mehr.
Ich als Kind habe damals zu meinen Eltern gesagt: Ich bin froh, dass wir in Österreich leben, wo wir frei unsere Meinung sagen können und treffen können, wen wir wollen und wann wir ihn treffen wollen, und ich habe damals, vor mittlerweile über 40 Jahren, für mich beschlossen, alles zu tun, mich dafür einzusetzen, dass das auch immer so bleibt. (Beifall bei der FPÖ.)
Eines sei der schwarz/türkis-grünen Wach- und Schließ- und Belastungsgesellschaft namens Bundesregierung und den Bundesräten von den schwarz/türkis-grünen Fraktionen, die mit ihrem Abstimmungsverhalten Handlanger dieser Regierung und mitverantwortlich sind, ins Stammbuch geschrieben: Wir Freiheitliche lassen uns durch niemanden beeinflussen und werden uns auch nicht unter dem Titel Corona davon abbringen lassen, die Grundrechte der österreichischen Bevölkerung zu verteidigen und zu wahren. (Beifall bei der FPÖ.)
Die Bundesregierung sollte sich besser darum kümmern, Gesetze, die für die Zukunft unseres Heimatlandes, die Stärkung unseres Wirtschaftsstandortes, die Sicherung der Arbeitsplätze und damit unseren Sozialstaat wichtig sind, auszuarbeiten. Dies passiert aber leider nur in sehr kleinen Etappen, so zum Beispiel bei den Energiethemen: Ich persönlich hätte mich gefreut, wenn wir heute das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz auf der Tagesordnung gehabt hätten, um es endlich zu beschließen. Das von der türkis-blauen Regierung fast fertig ausgearbeitete Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz wurde von der sogenannten Expertenregierung und der jetzigen Chaosregierung, die in vielen Einzelgesprächen von der Bevölkerung als die schlechteste und inkompetenteste Regierung, die jemals in Österreich regiert hat, bezeichnet wird, für unwichtig angesehen und wird, entgegen vielfachen Ankündigungen, in diesem Kalenderjahr nicht zum Abschluss gebracht.
Es geht bei diesem heute zur Diskussion stehenden Bundesgesetz um kleinere Bereiche, die aber auch sehr, sehr wichtig sind, insbesondere für die Versorgungssicherheit: Es geht um die sogenannte Netzreserve. Was ist das? – Im Wesentlichen braucht man zur Stabilisierung des Netzes Kraftwerke, die sehr schnell Energie liefern und damit verhindern, dass die Spannung im Netz runtergeht und kollabiert und wir einen Blackout haben. Um diesen Themenbereich, der sehr dringlich ist, geht es.
Ich möchte jetzt gar nicht so sehr über die Inhalte oder die Details reden, nur so viel vorweg: Der vorliegende Gesetzentwurf ist sicher besser als die alte Gesetzeslage, er eröffnet auch kleineren Anbietern die Chance, an diesem System teilzuhaben. Auch die Industrie wird miteingebunden und es gibt kürzere Vertragslaufzeiten. Kritisch sehe ich die Bestimmungen über die Schließung und den Schließungszwang für jene Kraftwerke, die bei der Ausschreibung nicht zum Zug kommen. Sie müssen dann geschlossen halten. Ich bin mir nicht ganz sicher, ob diese Bestimmungen positive Effekte auf die Versorgungssicherheit haben. Es besteht durchaus das Risiko, dass sich im Rahmen dieser Ausschreibungsverfahren zu wenige melden, wir deshalb viele Kraftwerke schließen müssen und dann Kapazitätsprobleme haben. Das werden wir noch genau beobachten müssen. Typisch für die Chaosregierung ist, dass sie diesen Prozess aus meiner Sicht viel zu spät begonnen hat, so wie auch beim Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz.
Da aufgrund der Coronapandemie zahlreiche Betriebe ihren Geschäftsgang und ihre Produktion eingestellt oder heruntergefahren haben, kommt es bei der Errichtung und Inbetriebnahme von Ökostromanlagen zu Verzögerungen. Aus diesem Grund sollen Inbetriebnahmefristen, die in weniger als einem Jahr enden, verlängert werden.
Die bereits bisher in § 1 Ökostromgesetz 2012 sowie § 1 KWK-Gesetz enthaltenen Kompetenzdeckungsklauseln bieten lediglich für die Erlassung, Aufhebung und Vollziehung der Bestimmungen des ÖSG 2012 beziehungsweise des KWK-Gesetzes in der jeweiligen Fassung eine ausreichende kompetenzrechtliche Grundlage. Änderungen sind davon nicht gedeckt. Für die Gesetzesänderung ist daher die Schaffung einer geeigneten kompetenzrechtlichen Grundlage durch Neuerlassung der Kompetenzdeckungsklauseln erforderlich, die bewirkt, dass die Novellierung von den Kompetenzdeckungsklauseln erfasst ist.
Im besonderen Teil der Erläuterungen ist zu Artikel I festgehalten, dass am 3. November 2020, das heißt mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung, laufende Fristen für die Inbetriebnahme von Ökostromanlagen, die mittels Einspeisetarif oder mittels Investitionszuschuss gefördert werden und die in weniger als einem Jahr enden, um zwölf Monate verlängert werden. Darüber hinaus werden Fristen für die Inbetriebnahme von Fotovoltaikanlagen, die nach dem 3. November zu laufen beginnen, um sechs Monate verlängert.
Fristen für die Inbetriebnahme von KWK-Anlagen, die mittels Investitionszuschuss gefördert werden und die in weniger als einem Jahr enden, werden um sechs Monate verlängert. Der Beginn des relevanten Zeitfensters – 3. November 2020 – wird mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung festgelegt.
Bei der Änderung des Ökostromgesetzes geht es um wichtige Fristenverlängerungen. Wir Bundesräte der Freiheitlichen Partei, der sozialen Heimatpartei (Zwischenruf des Bundesrates Schennach), nehmen dies, weil wir das Herz am richtigen Fleck haben, zum Anlass, um einen Antrag einzubringen:
Entschließungsantrag
der BundesrätInnen Michael Bernard, Kolleginnen und Kollegen betreffend „automatische Befreiung von Ökostrompauschale und Ökostromförderbeitrag für den anspruchsberechtigten Personenkreis“
„Derzeit sind gemäß § 46 Abs. 1 sowie § 49 Abs. 1 Ökostromgesetz Personen, die gemäß § 3 Fernsprechentgeltzuschussgesetz zum anspruchsberechtigten Personenkreis gehören, jeweils für ihren Hauptwohnsitz, von der Pflicht zur Entrichtung der Ökostrompauschale bzw. des Ökostromförderbeitrags befreit.
Die Praxis zeigt, dass das Stellen eines Antrages auf Befreiung von Ökostromförderkosten bei den Begünstigten oft zu Schwierigkeiten und damit zu vom Gesetzgeber wohl nicht beabsichtigten Hürden führt.
Dies hat dazu geführt, dass von rund 330.000 Anspruchsberechtigten nur in etwa 130.000 von der Entrichtung der Ökostrompauschale sowie des Ökostromförderbeitrags befreit sind.
Durch einen entsprechenden Automatismus bei Vorliegen der notwendigen Voraussetzungen für eine Befreiung von der Entrichtung der Ökostrompauschale sowie des Ökostromförderbeitrages könnte hier Abhilfe geschaffen und so für viele Menschen eine wichtige finanzielle Hilfestellung sichergestellt werden.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Bundesräte nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Bundesrat wolle beschließen:
,Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, mit der sichergestellt wird, dass Personen, die gemäß § 3 Fernsprechentgeltzuschussgesetz zum anspruchsberechtigten Personenkreis gehören, jeweils für ihren Hauptwohnsitz, künftig automatisch von der Pflicht zur Entrichtung der Ökostrompauschale sowie des Ökostromförderbeitrags gemäß Ökostromgesetz befreit sind.‘“
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(Beifall bei der FPÖ.)
12.16
Präsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Der von den Bundesräten Michael Bernard, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „automatische Befreiung von Ökostrompauschale und Ökostromförderbeitrag für den anspruchsberechtigten Personenkreis“ ist ordnungsgemäß eingebracht, genügend unterstützt und steht damit mit in Verhandlung.
Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Ing.in Isabella Kaltenegger. – Bitte, Frau Bundesrätin, ich erteile es Ihnen.