11.31

Bundesrat Otto Auer (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Mi­nister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Gäste hier und zu Hause! Kredite, Kredit­aufnahmen, Kreditvergaben, das sind heikle Themen im Leben eines jeden Menschen. Jeder hat das schon mitgemacht und natürlich versucht, in diversen Gesprächen mit den Banken oder den Kreditinstituten die Kosten, die der Kredit außer der Barwertrückzah­lung mit sich bringt, die Finanzierungskosten, also Zinsen und dergleichen, so gering wie möglich zu halten.

Dieses Thema beschäftigt die Gesellschaft und beschäftigt auch uns, und somit ist diese Gesetzesänderung ein notwendiges Instrument und eine Reaktion auf ein EuGH-Urteil, nach dem man bei vorzeitiger Rückzahlung bei laufzeitabhängigen und laufzeitunabhän­gigen Kosten eine entsprechenden Senkung durch die Banken berücksichtigt haben möchte. Es müssen auch rückwirkend, wie die Kollegin schon angesprochen hat, die Gebühren der Aufnahme entsprechend angepasst werden.

Das Ganze bringt natürlich Einsparungen für die Konsumenten. Ich denke, es ist wichtig, dass der EuGH meint, dass das Mäßigungsrecht alle Kosten umfasst, die zum Kredit gehören, aber nicht zum Beispiel Kosten wie Eintragungskosten beim Notar. Diese blei­ben von dieser Reduktion unberührt und sind keine direkten Kosten der Kreditbeschaf­fung.

Die Wirkung dieser Regelung beginnt mit 1.1.2021, im Hinblick auf den Vertrauensschutz ist sie davor nicht anzuwenden. Es ist natürlich jeder gut beraten, wenn er versucht, mit seiner Bank in einem Gespräch Vorteile zu erreichen. Bei Hypothekar- und Immobilien­krediten hat diese Anwendung sinngemäß zu erfolgen.

Die Verbraucherkredite sollten somit vielleicht etwas günstiger werden und es ermögli­chen, dass speziell für junge Familien eine Wohnraum- und Eigenheimbeschaffung ein­facher und kostengünstiger wird.

Ich denke, das ist gelebter Konsumentenschutz, und ich wünsche mir, dass bei vielen Dingen solch positive Veränderungen gelingen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

11.34

Vizepräsidentin Mag. Elisabeth Grossmann: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Johannes Hübner. – Bitte, Herr Kollege.