14.12

Bundesrätin Mag. Dr. Doris Berger-Grabner (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Liebe Zuschauer und Zuschauerinnen zu Hause vor den Bildschirmen! Worum geht es bei diesem Tagesordnungspunkt? – Es geht im Wesentlichen um die Novelle des Bil­dungsdokumentationsgesetzes, insbesondere auch darum, Bildung für wissenschaftli­che Zwecke zu dokumentieren, als Datengrundlage für evidenzbasierte Bildungssteue­rung. Im Detail, wie es auch das Regierungsprogramm vorsieht, geht es um die Etablie­rung eines gesamtheitlichen Bildungsmonitorings durch Zusammenführung relevanter Datenquellen, so wie es meine Vorrednerin Doris Hahn bereits ausgeführt hat.

Wir schaffen mit dieser Novelle eine solide, transparente und einheitliche Datenbasis als Grundlage für ebendiese evidenzbasierten Entscheidungen, auch im Sinne der Quali­tätssicherung und Weiterentwicklung im Bildungswesen.

Ein Punkt, der soeben kritisiert worden ist, ist ganz entscheidend, und zwar kommt es bei der Anpassung des Bildungsdokumentationsgesetzes auch zu datenschutzrechtli­chen Aspekten: Mit diesem Gesetz erhöhen wir nämlich sogar die Datensicherheit. Wie ebenfalls bereits angesprochen, ersetzen wir die Sozialversicherungsnummer durch ein bereichsspezifisches Personenkennzeichen. Das heißt, wir schützen diese Daten we­sentlich besser als bisher und ermöglichen dadurch auch eine viel bessere Anonymisie­rung.

Weshalb wir diese Aufbewahrungsfrist von 60 Jahren benötigen, haben wir bereits im Ausschuss von den Experten gehört: Insbesondere ist das durch das Auslaufen der Volkszählungen begründet. An deren Stelle gibt es ja nun die Register und Dateien von Behörden, auf die unter genau geregelten Bedingungen, die in erster Linie dem Daten­schutz dienen, zugegriffen werden kann.

Die im Bildungsdokumentationsgesetz vorgesehene Gesamtevidenz der Schüler und Schülerinnen ist beispielsweise ein solches Register. Für den Bereich der Schulen wird ein Datenverbund zur Vollziehung der mit der Aufnahme von Schülern und Schülerinnen im Zusammenhang stehenden Rechtsvorschriften eingerichtet. Dieser Datenverbund hat sehr viele Vorteile. Er garantiert nämlich zwischen den Schulen auch die Verringe­rung des administrativen Aufwands der aufnehmenden Schulen, da ja durch die Eingabe alle relevanten Daten der Schüler und Schülerinnen automationsunterstützt zur Verfü­gung gestellt werden. Das ist wichtig, um speziell die Schulleitungen zu entlasten. Die­sen Wunsch haben wir sehr oft gehört, und diesem Wunsch kommen wir damit nach.

Diese Entwicklung, meine geschätzten Damen und Herren, ist keine österreichische Be­sonderheit. Eine Reihe europäischer Staaten mit anerkannt hohen Rechtsschutzstan­dards hat diesen Weg ja auch bereits beschritten; um nur einige wenige zu nennen: Dänemark, Schweden, Finnland und Norwegen.

Das Bildungsdokumentationsgesetz und diese Verlängerung auf 60 Jahre sind so ent­scheidend dafür, dass es zu keinen Datenlücken kommt. Wir stellen nämlich sicher, dass für das Gestalten von Bildung entscheidende soziale Entwicklungen weiterhin statistisch erfasst und ausgewertet werden können. Ich selber komme aus der Forschung und weiß, wie wichtig genau solche Daten sind. Wissenschaftliche Forschung und Auswertung lie­fern nämlich ganz entscheidende Faktoren, eine ganz entscheidende Basis, in diesem Fall vor allem für politische Entscheidungen, zur zielgerichteten Steuerung des Bildungs­systems. Sie stellen Informationen hinsichtlich Effizienz, Effektivität und Chancengleich­heit bereit.

Wir alle wollen wissen, wo in unserem Bildungssystem strukturelle Benachteiligungen bestehen, und vor allem, wie wir die Ressourcen gezielt einsetzen können, um diesen entgegenzuwirken. Dafür braucht es diese Datenbasis.

Ich komme schon zum Schluss. Mithilfe der daraus gewonnenen Forschungsergebnisse kann nämlich der Fortschritt bezüglich bestehender Bildungsziele kontrolliert, können vorhandene Erkenntnislücken identifiziert und deren Beseitigung in Angriff genommen und Informationen zur Formulierung neuer Ziele für die Zukunft geliefert werden; um nur zwei Beispiele zu nennen: die Analyse der Arbeitsmarktchancen verschiedener Bil­dungsabschlüsse oder Auswirkungen des demographischen Wandels auf unser Bil­dungssystem.

Weitere Ziele, sie wurden bis jetzt noch nicht genannt, sind: die Onlineabfrage des Licht­bildes für die Ausstellung von Studierendenausweisen aus bestehenden Registern und die Übermittlung weiterer Daten für die Integration der Fachhochschulen in den Daten­verbund der Universitäten und Hochschulen.

Wichtig ist: Alle Ziele und Maßnahmen dienen der Vereinfachung des administrativen Aufwands sowie Transparenz und Nachvollziehbarkeit.

Zum Schluss ist mir eines noch besonders wichtig, nämlich allen unseren Pädagogen und Pädagoginnen mit ihren Schulleitungen ein großes Dankeschön auszusprechen: für ihren Einsatz und ihr Engagement, unsere Kinder und Jugendlichen zu fördern und zu fordern. – Vielen Dank und Ihnen allen ein frohes Weihnachtsfest! (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

14.19