14.49

Bundesrätin Mag. Dr. Doris Berger-Grabner (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Liebe Zuschauer und Zuschauerinnen zu Hause vor den Bildschirmen! Das Studienför­derungsgesetz ist relativ schnell erklärt: Es ist eine gute, eine wichtige Sache, die im Nationalrat und auch bei uns im Ausschuss allgemeine Zustimmung fand.

Worum geht es? – Es geht im Wesentlichen um die Anhebung der Zuverdienstgrenze bei der Studienbeihilfe von 10 000 auf 15 000 Euro im Jahr, auch rückwirkend, analog zur Familienbeihilfe.

Wir haben ja bereits im Herbst die Zuverdienstgrenze für den Bezug von Familienbeihilfe von 12 000 Euro auf 15 000 Euro pro Jahr angehoben. Diesen Gleichklang, der immer zwischen diesen Zuverdienstgrenzen für den Bezug von Familienbeihilfe und Studien­beihilfe geherrscht hat, wollen wir auch heute hier wiederherstellen. Das ist ein sehr wichtiges Anliegen, und ich sage Ihnen auch, warum: Rund 70 Prozent aller Studieren­den gehen neben dem Studium arbeiten, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Ein Viertel der arbeitenden Studenten geht bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten und 11 Pro­zent sogar bis zu 35 Stunden pro Woche. Viele gehen arbeiten, weil sie Berufserfahrung sammeln wollen, aber viele auch, weil sie von diesem Einkommen finanziell abhängig sind.

Wir sehen an den Fachhochschulen, dass viele Studierende den Bachelor noch im Voll­zeitstudium beginnen, aber dann sehr häufig in die berufsbegleitende Form wechseln. Wir sehen generell einen sehr hohen Anstieg an berufsbegleitend Studierenden.

Was noch hinzukommt, ist: Wir schreiben an der Fachhochschule immer wieder attrak­tive Studierendenjobs aus, doch diese Stellen bleiben häufig unbesetzt. Als Begründung hören wir sehr oft, wenn Studierende diese Jobs annähmen, dann würden sie über diese Zuverdienstgrenze kommen.

Wir haben im Ausschuss auch den Einwand gehört, dass es zu wenige dieser Studie­rendenjobs gibt. Ich sage Ihnen: Diese Befürchtung ist nicht berechtigt. Wenn Sie bei­spielsweise eine Suchmaschine, eine Plattform wie karriere.at hernehmen und dort bei der Suche Teilzeit oder geringfügig und als Ort Wien eingeben und die Suche starten – ich sage es Ihnen, um Zeit zu sparen –, kommen Sie auf 635 tagesaktuelle Studieren­denjobs.

Deshalb ist mein Fazit: Mit diesem Gesetz wird das Beihilfensystem weiter an die Be­dürfnisse unserer Studierenden angepasst. Das ist gut so, und daher hoffe ich auch im Bundesrat auf breite Zustimmung. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

14.52

Präsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag.a Bettina Anna Lancaster. – Bitte schön, Frau Bundesrätin.