17.17

Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne, Oberösterreich): Herr Präsi­dent! Herr Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Keine Angst, das ist heute tatsächlich meine letzte Rede, in Zeiten von Corona muss man aber manchmal mehr tun, als normal ist.

Die Coronapandemie ist in diesem Jahr unsere ständige Begleiterin. Mit den Maßnah­men der letzten Wochen ist es uns aber gelungen, die Zahl der Neuinfektionen auf circa 2 500 zu senken. Wir sind tatsächlich aber noch ganz weit davon entfernt, wieder in un­seren normalen Alltag zurückzukehren.

Heute diskutieren wir erneut Maßnahmen zur Bekämpfung der Coronapandemie, und ich denke, es ist uns allen bewusst, dass es einen sehr sorgsamen Umgang damit braucht, insbesondere wenn es um Eingriffe in unsere Grundrechte geht. Die vorliegen­den Anträge schaffen die gesetzliche Grundlage für verschiedene Maßnahmen, die in den nächsten Wochen und Monaten noch notwendig sein werden.

So werden die Berufsangehörigen jener Gesundheitsberufe, die nicht ohnedies aufgrund ihres Berufsrechtes beziehungsweise ihrer Tätigkeitsberechtigung über eine entspre­chende Befugnis verfügen, im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie nach ärztli­cher Anordnung, Aufsicht und Schulung zur Abstrichnahme aus Rachen und Nase er­mächtigt. Dadurch wird sichergestellt, dass die geplante verstärkte Teststrategie auch umgesetzt werden kann.

Auch der Versand von FFP2-Masken an Personen über 65 Jahre erfordert zunächst den Beschluss des Parlaments. Nun kann man hier natürlich wieder vortrefflich über den Zeitpunkt oder über die soziale Treffsicherheit streiten. Entscheidend sollte aber doch für uns alle sein, dass die FFP2-Masken schnellstmöglich bei den Menschen ankommen, die zur Risikogruppe zählen, und dann auch von ihnen verwendet werden. Es macht nämlich schon einen Unterschied – und das wissen wir –, ob man einen normalen Mund-Nasen-Schutz trägt oder eben eine FFP2-Maske, und für viele Menschen ist es schluss­endlich eine Frage der Verfügbarkeit, was für eine Schutzmaßnahme sie setzen werden.

Für Aufregung sorgte vor allem eine Änderung des COVID-19-Maßnahmengesetzes, bei der es um die Überprüfung von Betretungsverboten, Voraussetzungen und Auflagen be­treffend ausdrückliche Betretungsbefugnisse der Organe des öffentlichen Sicherheits­dienstes geht, aber durch den Abänderungsantrag im Nationalrat am Freitag wurde noch einmal konkretisiert, dass der private Wohnbereich von diesen Überprüfungstätigkeiten nicht umfasst ist.

Weitere Punkte betreffen die Teilnahme am Screeningprogramm oder die Möglichkeit zur Abweichung von den normalen Anforderungen des Krankenanstaltenrechtes, zum Beispiel wenn Krankenanstalten entgegen ihrem sonstigen Versorgungsauftrag prioritär als Covid-19-Krankenanstalten genutzt werden sollen.

Das zeigt die ganze Bandbreite der gesundheitspolitischen Maßnahmen, über die wir heute debattieren und die wir angesichts der Entwicklung der Coronapandemie hoffent­lich auch bald, nämlich hier und heute, beschließen. – Danke schön. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

17.21

Vizepräsident Mag. Christian Buchmann: Als Nächster ist Herr Bundesrat Christoph Steiner zu Wort gemeldet. – Bitte Herr Kollege.